Campingplatzverordnungen der Bundesländer

Hier finden Sie alle relevanten Verordnungen der Bundesländer für Camping‑ und Wohnmobilstellplätze. Die Inhalte sind nach Bundesländern sortiert und führen zu den jeweiligen offiziellen Verordnungen und Webseiten.  

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke(Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Für Campingplätze ist insbesondere §10 relevant, der Sondergebiete wie Camping‑ und Wochenendhausgebiete definiert. Die vollständige BauNVO finden Sie unten

Baden-Württemberg


Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

Hessen 

Hessen hat keine eigene Campingplatzverordnung. Stattdessen gilt die Landesbauordnung als Grundlage für alle baurechtlichen Regelungen. 

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Thüringen hat keine eigene Campingplatzverordnung. Stattdessen gilt die Thüringer Bauordnung (ThürBO) für alle baurechtlichen Regelungen. 

Wichtige Zusatzinformationen:

Hamburg, Bremen, Berlin

Die drei Stadtstaaten verfügen gegenwärtig nicht über einen Landescampingverband, sind damit auch nicht Mitglied im BVCD.

Sachsen

Ist gegenwärtig kein Mitglied im BVCD e.V.