Campingplatzverordnungen der Bundesländer
Hier finden Sie alle relevanten Verordnungen der Bundesländer für Camping‑ und Wohnmobilstellplätze. Die Inhalte sind nach Bundesländern sortiert und führen zu den jeweiligen offiziellen Verordnungen und Webseiten.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke(Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Für Campingplätze ist insbesondere §10 relevant, der Sondergebiete wie Camping‑ und Wochenendhausgebiete definiert. Die vollständige BauNVO finden Sie unten
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Hessen hat keine eigene Campingplatzverordnung. Stattdessen gilt die Landesbauordnung als Grundlage für alle baurechtlichen Regelungen.
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Thüringen hat keine eigene Campingplatzverordnung. Stattdessen gilt die Thüringer Bauordnung (ThürBO) für alle baurechtlichen Regelungen.
Wichtige Zusatzinformationen:
Hamburg, Bremen, Berlin
Die drei Stadtstaaten verfügen gegenwärtig nicht über einen Landescampingverband, sind damit auch nicht Mitglied im BVCD.
Sachsen
Ist gegenwärtig kein Mitglied im BVCD e.V.