Neue EU-Führerscheinrichtlinie am 25. März 2025 beschlossen
Eine Information unseres Partnerverbands DCHV
Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben am Dienstag, 25.3.2025, eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt. Die Führerschein-Novellierung hat Auswirkungen für über 57 Millionen Führerscheinbesitzer innerhalb der EU. Diese Richtlinie tritt in Kürze nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, bis zu vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass die neuen Regelungen ab 2028/2029 in Deutschland gelten sollten. Es ist nun der erste wichtige Schritt getan. Die Befugnis ist allerdings erst dann gegeben, wenn die Richtlinie in Deutschland umgesetzt ist.
Warum sind Anpassungen für die Caravaning-Branche nötig?
Moderne Reisemobile sind aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen immer schwerer geworden. Mit dem zu erwartenden Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht in Zukunft vermutlich weiter ansteigen. Der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) und der CIVD setzen sich daher bereits seit vielen Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein.
Welche Änderungen sind für die Caravaning-Branche von Bedeutung?
✅ Führerschein-Änderung Pkw: Führerscheininhaber*innen der Klasse B sollen künftig auch schwerere Fahrzeuge fahren dürfen. Das Gewichtslimit (zulässige Gesamtmasse) soll von derzeit 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen steigen. Damit dürften Klasse-B-Inhaber*innen dann beispielsweise auch größere Wohnmobile bewegen. Allerdings sieht der Entwurf Einschränkungen vor. Das angehobene Gewichtslimit soll nur für Fahrzeuge gelten, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Zudem muss der Führerscheininhaber die Klasse B bereits seit zwei Jahren besitzen.
✅ Digitaler Führerschein: Ein Führerschein-Dokument in digitaler Form für Smartphones ist geplant und soll dem physischen Führerschein gleichgestellt sein. Auf der Führerscheinkarte soll statt des Chips ein QR-Code aufgedruckt sein, um das Dokument fälschungssicherer zu machen.
✅ Führerschein-Gültigkeit: Führerscheine für Motorräder und Pkw sollten mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse fünf Jahre gültig sein. Eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für ältere Personen soll nicht beschlossen werden, um Diskriminierung zu vermeiden. Jedoch sollten Führerscheinbesitzer*innen ihre Fahrtüchtigkeit selbst bewerten können, wobei die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, bei der u.a. das Sehvermögen und mögliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Fahrer überprüft werden.
✅ Führerschein-Prüfung: Schulung und Prüfung sollen besser auf reale Fahrumgebungen vorbereiten und das Bewusstsein für Risiken schärfen. Dies beinhaltet eine angemessene Handhabung von Smartphones während der Fahrt, das Fahren unter schwierigen Witterungsbedingungen wie Schnee und Glatteis, die Sensibilisierung für den toten Winkel, Kenntnisse über Fahrassistenzsysteme sowie die Förderung eines umweltbewussten Fahrverhaltens.
✅ Motorrad-Führerschein B-196: Zweiradfahrer*innen mit dem B-196-Schein sollen ihre Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum künftig auch im Ausland bewegen dürfen. Bisher ist die B-196-Regelung nur national anerkannt.
✅ Probezeit: Als weitere Regelung soll die zweijährige Probezeit EU-weit für Fahranfänger*innen eingeführt werden. Es sind strengere Strafen bei riskantem Fahrverhalten und einer Promillegrenze von 0,2 Gramm pro Liter Blut zu erwarten. Mit jeder neuen Klasse soll eine neue Probezeit beginnen.
✅ Lkw-Führerschein: Um den Einstieg junger Fahrer*innen in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, sollen unter bestimmten Bedingungen bereits 18-Jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen dürfen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt. Ansonsten soll das Alter von 21 Jahren gelten. Es soll die Möglichkeit zum begleitenden Fahren ab 17 mit einem erfahrenen Lkw-Fahrer*in möglich sein. In Deutschland kann die Klasse C für Lkw momentan erst mit 21 Jahren, die Klasse D für Busse erst mit 24 Jahren erworben werden.
Wie geht es weiter?
Diese vorläufige Einigung muss nun noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend erfolgt die formelle Annahme durch beide Institutionen nach rechtlich-sprachlicher Prüfung. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
Quelle: DCHV 2025