BVCD begrüßt die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Mit dem Beschluss des Bundesrates (vom 19. Dezember 2025) wird die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt. Dies ist ein entscheidender Wendepunkt für die Branche, da seit Anfang 2024 wieder der Regelsatz von 19 Prozent galt.
Die positiven Faktoren dieser Entscheidung lassen sich in drei Kernbereiche unterteilen:
1. Wirtschaftliche Existenzsicherung der Betriebe
2. Steuergerechtigkeit und Entbürokratisierung
3. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Lebensqualität
Wichtige Einschränkungen
Trotz der positiven Signale gibt es zwei Punkte zu beachten:
- Getränke sind ausgenommen: Für Softdrinks, Bier, Wein und Kaffee (vor Ort) fallen weiterhin 19 % Mehrwertsteuer an.
- Keine Preisgarantie: Die Gastronomen sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Senkung 1:1 an die Kunden weiterzugeben. In den meisten Fällen wird die Ersparnis zur Deckung der eigenen Kostensteigerungen einbehalten.