Grundlagenuntersuchung zum Thema Energie

Eines der wichtigsten Themen eines jeden Campingplatzes ist die Thematik Energie. Wie können Campingplätze den Weg zu einer regenerativen Energieversorgung erfolgreich gestalten? Mit dieser Frage haben sich das Deutsche Institut für Tourismusforschung, das Institut für die Transformation des Energiesystems und der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e. V. (BVCD) in den vergangenen Monaten in einem vom BMWE geförderten LIFT-Projekt befasst. Der Endbericht steht jetzt hier zum Download bereit.

Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen geben den Campingplätzen wichtige Erkenntnisse für die Energienutzung der Zukunft.

Hier steht die Studie zum Download bereit:

Energiewirtschaft auf Campingplätzen

 

Die Energiewirtschaft auf Campingplätzen steht aktuell vor einer Reihe bedeutender Herausforderungen, die durch den Klimawandel, technologische Entwicklungen und veränderte Gästebedürfnisse verstärkt werden. Hier sind einige der zentralen Punkte:

1. Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien:

  • Umstellung auf erneuerbare Energien:
    • Der Druck, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren, bringt Campingplätze in die Situation ggfs. auf nachhaltige Energiequellen wie Photovoltaik und Wärmepumpen oder auch auf die Nutzung von Blockheizkraftwerken umzusteigen.
    • Dies erfordert oft hohe Investitionen und eine Anpassung der bestehenden Infrastruktur.
  • Energieeffizienz:
    • Die Optimierung des Energieverbrauchs durch moderne Technologien und effiziente Beleuchtungssysteme ist entscheidend.
    • Die Sensibilisierung von Gästen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.


2. Elektromobilität:

  • Ladeinfrastruktur:
    • Die steigende Zahl von Elektrofahrzeugen erfordert den Ausbau von Ladestationen auf Campingplätzen.
    • Die Bereitstellung ausreichender Netzkapazitäten und die Integration von Ladestationen in die bestehende Infrastruktur sind Herausforderungen.
  • Netzstabilität:
    • Die gleichzeitige Aufladung mehrerer Elektrofahrzeuge kann zu einer Überlastung des Stromnetzes führen.
    • Intelligente Lastmanagementsysteme sind erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.


3. Infrastruktur und Netzausbau:

  • Netzkapazität:
    • Viele Campingplätze, insbesondere in ländlichen Gebieten, verfügen nicht über ausreichende Netzkapazitäten, um den steigenden Energiebedarf zu decken.
    • Der Ausbau des Stromnetzes ist oft mit hohen Kosten und bürokratischen Hürden verbunden.
  • Technische Anpassungen:
    • Die Integration neuer Technologien wie Photovoltaikanlagen und Ladestationen erfordert technische Anpassungen der bestehenden Infrastruktur.
    • Dies kann komplexe Planungs- und Genehmigungsprozesse nach sich ziehen.


4. Wirtschaftliche Aspekte:

  • Investitionskosten:
    • Die Umstellung auf erneuerbare Energien und der Ausbau der Ladeinfrastruktur sind mit hohen Investitionskosten verbunden.
    • Die Finanzierung dieser Maßnahmen stellt für viele Campingplatzbetreiber eine Herausforderung dar.
  • Betriebskosten:
    • Die steigenden Energiepreise und die Kosten für Wartung und Instandhaltung von Anlagen beeinflussen die Betriebskosten von Campingplätzen.
    • Effiziente Energiekonzepte sind erforderlich, um die Kosten zu senken.


5. Gesetzliche und bürokratische Hürden:

  • Genehmigungsverfahren:
    • Die Genehmigung von Bauprojekten für erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur kann zeitaufwendig und komplex sein.
    • Klare und einheitliche Regelungen sind erforderlich, um den Ausbau zu beschleunigen.
  • Förderprogramme:
    • Die Nutzung von Förderprogrammen für erneuerbare Energien und Elektromobilität ist für viele Campingplatzbetreiber unerlässlich.
    • Die Kenntnis und Inanspruchnahme dieser Programme erfordert jedoch oft einen hohen Aufwand.


Diese Herausforderungen verdeutlichen, dass Campingplätze vor einem tiefgreifenden Transformationsprozess stehen. Durch innovative Lösungen, den Einsatz moderner Technologien und die Zusammenarbeit mit Experten können diese Herausforderungen jedoch bewältigt und Campingplätze zukunftsfähig gemacht werden. 

Mobile Photovoltaik auf dem Campingplatz 

Die Thematik "Mobile Photovoltaik auf dem Campingplatz" ist komplex und berührt verschiedene rechtliche, technische und versicherungstechnische Aspekte. Insbesondere die Einspeisung ins Campingplatz-Netz ist ein kritischer Punkt.


Regeln bei Einspeisung ins Stromnetz des Campingplatzes


Grundsätzliches Problem: Inselanlage vs. Netzgekoppelte Anlage

  • Inselanlagen: Mobile PV-Anlagen, die ausschließlich dazu dienen, eine Batterie im Wohnmobil oder Caravan zu laden und den erzeugten Strom für den Eigenbedarf (z.B. Licht, Kühlschrank, Laden von Kleingeräten) zu nutzen, ohne Verbindung zum externen Stromnetz, gelten als Inselanlagen. Diese sind in der Regel nicht meldepflichtig und unproblematischer. Die meisten mobilen Camping-PV-Lösungen fallen in diese Kategorie.
  • Netzgekoppelte Anlagen: Sobald eine mobile PV-Anlage Strom in ein externes Netz (hier das Stromnetz des Campingplatzes) einspeist, wird sie zu einer netzgekoppelten Anlage. Hier greifen deutlich strengere Regeln und Vorschriften, die eigentlich für fest installierte Anlagen (z.B. auf Hausdächern) konzipiert sind.


Rechtliche und technische Herausforderungen bei Einspeisung auf dem Campingplatz:

  1. Rechtliche Einordnung des Campingplatz-Netzes: Das Stromnetz eines Campingplatzes ist rechtlich gesehen kein öffentliches Netz im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), sondern ein privates Netz. Dennoch gelten auch hier bestimmte Sicherheitsstandards und Betreiberpflichten.
  2. Meldepflicht und Anmeldung:
    • Netzbetreiber (Campingplatz): Auch wenn es kein öffentlicher Netzbetreiber ist, müsste der Campingplatzbetreiber als Betreiber des privaten Netzes über jede Einspeiseanlage informiert werden und dieser zustimmen. Dies ist in den allermeisten Fällen nicht vorgesehen und wird von den Campingplätzen auch nicht gewünscht oder genehmigt.
    • Marktstammdatenregister: Fest installierte, netzgekoppelte PV-Anlagen müssen in Deutschland im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ob dies für mobile Anlagen auf privaten Netzen gilt, ist rechtlich umstritten und wird in der Praxis selten umgesetzt, da die Anlagen ja nicht dauerhaft an einem Ort sind. Eine Ausnahme bilden hier eventuell größere Balkonkraftwerke, die auch mobil genutzt werden könnten – diese sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anzumelden, wenn sie ans öffentliche Netz gehen. Bei einer Einspeisung in ein privates Netz (wie das des Campingplatzes) ist die Situation unklar.
    • Finanzamt: Einnahmen aus Stromeinspeisung können einkommensteuerpflichtig sein, auch wenn der Nullsteuersatz für PV-Anlagen unter 30 kWp ab 2023 die steuerliche Bürokratie erheblich reduziert hat. Für mobile PV-Module (z.B. fürs Camping) gilt dieser Nullsteuersatz allerdings nicht. Hier müsste im Zweifel jeder eingespeiste kWh-Betrag versteuert werden, was völlig unwirtschaftlich und bürokratisch wäre.
  3. Technische Voraussetzungen und Sicherheitsstandards:
    • Konformität mit VDE-Normen: Netzgekoppelte Anlagen müssen den strengen technischen Normen des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.), insbesondere der VDE-AR-N 4105 (Anwendungsregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), entsprechen. Dies umfasst Schutzmechanismen gegen Inselbildung, Über- und Unterspannung, Frequenzschwankungen etc. Eine mobile PV-Anlage, die für den Batteriebetrieb ausgelegt ist, erfüllt diese Anforderungen in der Regel nicht.
    • Netzstabilität: Unkontrollierte Einspeisung kann die Stabilität des Campingplatz-Netzes beeinträchtigen und zu Spannungsschwankungen oder Überlastungen führen, was wiederum Schäden an elektrischen Geräten der anderen Camper verursachen könnte.
    • Messung und Abrechnung: Wie sollte der eingespeiste Strom gemessen und vergütet werden? Dies ist auf einem Campingplatz, der in der Regel Pauschalpreise oder einfache Zählersysteme für den Bezug hat, praktisch nicht umsetzbar.
  4. Haftung: Bei Schäden, die durch eine unsachgemäße oder nicht genehmigte Einspeisung entstehen, könnte der Betreiber der mobilen PV-Anlage voll haftbar gemacht werden.


Fazit zur Einspeisung: In der Praxis ist die Einspeisung von Strom aus einer privaten, mobilen Photovoltaikanlage in das Stromnetz eines Campingplatzes nicht vorgesehen, nicht erlaubt und technisch hochproblematisch. Campingplätze dulden in der Regel nur den Strombezug. Jeder Versuch der Einspeisung ohne ausdrückliche Genehmigung des Campingplatzbetreibers (die man kaum bekommen wird) wäre ein Regelverstoß mit möglichen rechtlichen und technischen Konsequenzen.


Versicherungsschutz und Feuerschutz in diesem Bezug


Versicherungsschutz:

  • Hausratversicherung: Die normale Hausratversicherung deckt in der Regel keine Schäden an mobilen PV-Anlagen ab, die sich außerhalb der eigenen Wohnung befinden.
  • Wohnmobil- / Caravan-Versicherung (Teil- oder Vollkasko): Viele spezialisierte Camping-Versicherungen bieten Schutz für fest am Fahrzeug installierte Solaranlagen. Es gibt Tarife, die Solar- und Photovoltaikanlagen bis zu einem bestimmten Wert (z.B. 1.000 € oder 2.500 €) prämienfrei mitversichern oder gegen einen geringen Aufpreis versicherbar machen. Dies gilt oft für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Diebstahl, etc.
  • Separate Photovoltaik-Versicherung: Für größere oder wertvollere mobile PV-Anlagen (auch Balkonkraftwerke, die mobil genutzt werden könnten) gibt es spezielle Photovoltaik-Versicherungen. Diese decken in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Sturm, Hagel, Bedienungsfehler, Diebstahl, Vandalismus etc. ab.
  • Haftpflichtversicherung: Sollte durch die mobile PV-Anlage ein Schaden an Dritten entstehen (z.B. durch herabstürzende Module bei Sturm, oder – im unwahrscheinlichen Fall der Einspeisung – durch Überspannungsschäden an Geräten anderer Camper), so ist dies in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung des Betreibers gedeckt. Wichtig ist hier zu prüfen, ob die Police auch Schäden durch PV-Anlagen (insbesondere wenn sie nicht nur dem Eigenverbrauch dienen) explizit abdeckt.


Wichtige Hinweise zum Versicherungsschutz:

  • Eigenverbrauch vs. Einspeisung: Sobald eine Einspeisung stattfindet, könnte der Versicherungsschutz komplizierter werden, da dies eine gewerbliche Komponente darstellen könnte oder zu speziellen Anforderungen an die technische Ausführung führt. Die meisten Versicherungen gehen von einer Nutzung zur autarken Eigenversorgung aus.
  • Befestigung und Sicherheit: Viele Versicherungen setzen voraus, dass die Anlage ordnungsgemäß und sicher befestigt ist, um Schäden durch Wind oder Herunterfallen zu vermeiden.
  • Absprache mit dem Versicherer: Es ist dringend ratsam, vor der Anschaffung einer mobilen PV-Anlage mit dem eigenen Versicherer zu sprechen und den bestehenden oder gewünschten Versicherungsschutz explizit auf die mobile PV-Anlage und deren Nutzung (insbesondere wenn eine Einspeisung angedacht ist) abzustimmen.


Feuerschutz:

  • Brandrisiko durch PV-Anlagen: Wie jede elektrische Anlage bergen auch PV-Anlagen ein gewisses Brandrisiko, insbesondere bei unsachgemäßer Installation, mangelhaften Komponenten, Überlastung oder Kurzschlüssen.
  • Komponenten: Eine mobile PV-Anlage auf dem Campingplatz besteht typischerweise aus Modulen, Laderegler, Kabeln und einer Batterie. Jeder dieser Komponenten muss den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Installation: Auch wenn es sich um mobile Anlagen handelt, sollte die Verkabelung professionell und sicher erfolgen, um Kurzschlüsse und Überhitzung zu vermeiden. Der Laderegler ist hierbei essenziell, um eine Überladung der Batterie zu verhindern, was eine Brandgefahr darstellen könnte.
  • Batterie: Insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, die oft in mobilen PV-Systemen zum Einsatz kommen, erfordern eine sorgfältige Handhabung und ein korrekt dimensioniertes Batteriemanagementsystem (BMS), um Überladung, Tiefentladung und Überhitzung zu vermeiden, die zu Bränden führen können.
  • Campingplatz-Vorschriften: Campingplätze haben eigene Brandschutzvorschriften, die sich auf Abstände zwischen den Fahrzeugen, die Art der Zelte/Vorzelte und die Verwendung von Elektrogeräten beziehen. Eine unsachgemäß betriebene mobile PV-Anlage könnte gegen diese Vorschriften verstoßen.
  • Feuerlöscher: Es empfiehlt sich, einen geeigneten Feuerlöscher im Wohnmobil/Caravan mitzuführen, auch wenn auf dem Campingplatz selbst Feuerlöscher vorhanden sein müssen.


Zusammenfassende Empfehlungen:

  • Einspeisung vermeiden: Es ist dringend abzuraten, Strom aus einer privaten mobilen PV-Anlage in das Stromnetz eines Campingplatzes einzuspeisen. Die rechtlichen, technischen und versicherungstechnischen Hürden sind erheblich und das Risiko von Problemen ist hoch. Die meisten mobilen PV-Lösungen sind für den reinen Eigenverbrauch ausgelegt.
  • Fokus auf Eigenversorgung: Nutzen Sie mobile PV-Anlagen, um Ihre eigenen Batterien zu laden und somit autark Strom für Ihre Verbraucher im Wohnmobil/Caravan zu erzeugen. Dies ist der vorgesehene und unproblematische Anwendungsfall.
  • Qualität und Installation: Achten Sie beim Kauf einer mobilen PV-Anlage auf zertifizierte Qualitätsprodukte und eine fachgerechte Installation der Komponenten, insbesondere des Ladereglers und der Batterie.
  • Versicherung prüfen: Klären Sie mit Ihrer Wohnmobil-/Caravan-Versicherung oder einer spezialisierten PV-Versicherung den genauen Umfang des Versicherungsschutzes für Ihre mobile PV-Anlage.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Sorgen Sie für eine sichere Aufstellung und Befestigung der Module, insbesondere bei Wind. Halten Sie sich an die Brandschutzvorschriften des Campingplatzes. 


Bitte  beachten: in Bezug auf den oben dargestellten Text kann keine Rechtssicherheit gewährleistet werden. Es dient lediglich der allgemeinen Ausrichtung. Bei Detailfragen in Bezug auf Rechtssicherheit  sollte auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden.

Regulierung von Stromnetzen in Touristikanlagen

Regulierung von Stromnetzen in Touristikanlagen, Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 078/25
Abschluss der Arbeit: 17. Oktober 2025 (aktualisiert am 5. Dezember 2025)
Fachbereich: WD 5: Wirtschaft, Energie und Klima

Nach § 3 Nr. 16 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind „Kundenanlagen“ (§ 3 Nr. 24a EnWG) nicht als „Energieversorgungsnetze“ einzustufen. Damit unterliegen sie geringeren energiewirtschaftsrechtlichen Anforderungen, da die für Energieversorgungsnetze geltenden regulatorischen Anforderungen keine Anwendung finden. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. November 20242 ist eine solche generelle Freistellung von Kundenanlagen jedoch nicht mehr möglich. Leite der Anlagenbetreiber in der Anlage Strom für den Verkauf an Groß- oder Endkunden weiter, sei er Verteilernetzbetreiber. Bei Vorliegen eines Verteilernetzes im Sinne der europarechtlichen Definition seien die Regulierungsvorgaben jedoch zwingend. Der 
EuGH stellt sich damit gegen ein „Herausdefinieren“ bestimmter Anlagen (Kundenanlagen) aus dem regulierten Verteilernetz. 
Im Folgenden wird untersucht, wann Camping-, Hotel- und Ferienanlagen (nachfolgend „Touristikanlagen“) der Regulierung unterliegen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob eine Anlage europarechtlich ein „Verteilernetz“ ist. Es wird geprüft, inwieweit der Strom in Touristikanlagen über „Verteilernetze“ verteilt wird und der Betreiber der Touristikanlage dadurch den regulatorischen Anforderungen für Verteilernetzbetreiber unterliegt.

Die vollständigen Anmerkungen des Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Das PDF kann hier abgerufen werden: