Public Viewing zur Fußball-WM 2026 auf Campingplätzen

Handlungsempfehlung: Public Viewing zur Fußball-WM 2026 auf Campingplätzen

Die Fußball-WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko bietet eine großartige Gelegenheit, die Stimmung auf dem Campingplatz anzuheben und Zusatzumsätze in der Gastronomie zu generieren. Da die Ausstrahlung außerhalb des rein privaten Bereichs (also im Restaurant, auf dem Event-Gelände oder der zentralen Wiese) stattfindet, greifen hier klare gesetzliche und lizenzrechtliche Vorgaben.

 

 

1. FIFA-Lizenzierung, Zuschauerzahlen und Eintrittsgebühren

Die FIFA hält alle Rechte an den Übertragungen und unterscheidet strikt zwischen verschiedenen Veranstaltungstypen. Für Campingplätze ist entscheidend, wie das Event aufgezogen wird:

  • Kategorie „Nichtkommerzielle öffentliche Veranstaltung“ (Bis 5.000 Personen)
  • Keine FIFA-Lizenz erforderlich! Die allermeisten Campingplätze fallen unter diese Kategorie und können die Spiele lizenzfrei zeigen.
  • Die Bedingungen dafür sind:
  1. Die maximale Zuschauerkapazität übersteigt zu keinem Zeitpunkt 5.000 Personen.
  2. Es wird absolut kein Eintrittsgeld erhoben.
  3. Es gibt kein gesondertes Event-Sponsoring durch Drittfirmen.
  4. Die Übertragung findet im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs statt (z. B. in der platzeigenen Gaststätte oder auf einem zentralen Platz für die Campinggäste).
  • Achtung bei „versteckten“ Eintrittsgebühren:

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist ausdrücklich erlaubt. Die FIFA versteht jedoch keinen Spaß bei künstlichen Preiserhöhungen speziell für die Spielzeiten. Auch Mindestverzehr-Beträge oder kostenpflichtige Tischreservierungen (sofern diese im normalen Betrieb unüblich sind) werden als indirekte Eintrittsgelder gewertet. Dadurch verliert die Veranstaltung den Status „nichtkommerziell“!

  • Kategorie „Kommerzielle Veranstaltung“

Sollten Sie Eintritt verlangen (z. B. durch ein spezielles WM-Ticket) oder lokale Sponsoren Werbeflächen auf der Leinwand einräumen, müssen Sie zwingend eine kostenpflichtige kommerzielle Lizenz direkt bei der FIFA beantragen (Public Viewing Event Agreement).


 

2. Urheberrecht & Musikrechte: Die GEMA-Pflicht

Völlig unabhängig von der FIFA-Lizenz gilt in Deutschland: Jedes Public Viewing muss bei der GEMA angemeldet werden. In den TV-Übertragungen sind urheberrechtlich geschützte Werke enthalten – von der Stadionmusik über die Nationalhymnen bis hin zu den Stimmen der Kommentatoren.

Die GEMA bietet für die WM 2026 einen speziellen WM-Pauschaltarif an. Dieser gilt für den gesamten Zeitraum des Turniers und rechnet sich nach der Größe der Fläche ab (unabhängig von der Anzahl der Fernseher oder Leinwände):


 | Größe der Veranstaltungsfläche (m²) | GEMA-Gebühr (Pauschal für die gesamte WM)
| Bis zu 200 m² | 131,47 €
| 201 m² bis 400 m² | 262,94 €
| Je weitere zusätzliche 100 m² | + 65,73 €

 

Aktueller Hinweis: 

Wenn Sie nur einen einzelnen kleineren Bildschirm (bis 65 Zoll) in einer Gastronomie nutzen, für die Sie ohnehin schon GEMA-Gebühren (z.B. für Hintergrundmusik) zahlen, kann der reguläre Fernsehtarif (Tarif FS) günstiger sein. Nutzen Sie vorab den GEMA-Online-Rechner.


 

3. TV-Übertragungsrechte: Wer zeigt die Spiele?

Sie dürfen für das Public Viewing keine rein privaten Streaming-Accounts nutzen. Je nachdem, welche Spiele Sie zeigen möchten, benötigen Sie unterschiedliche Signale:

  • Free-TV (ARD & ZDF): Die öffentlich-rechtlichen Sender übertragen via Sublizenz insgesamt 60 der 104 WM-Spiele live im frei empfangbaren Fernsehen. Darunter befinden sich alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft, das Eröffnungsspiel, die Halbfinals und das Finale. Hier reicht Ihr normaler (gewerblicher) Kabel-, Satelliten- oder GEZ-Anschluss.
  • Pay-TV / Exklusiv-Rechte (MagentaTV): Die Telekom zeigt alle 104 Spiele. Einige Spiele der Vorrunde laufen exklusiv bei MagentaTV (z. B. Frankreich gegen Senegal). Möchten Sie Ihren Gästen den kompletten Turnierservice bieten, müssen Sie ein gewerbliches MagentaTV-Abonnement (Business-Tarif) abschließen.
  • Technischer Praxistipp: Setzen Sie primär auf Satellit oder Kabel. Internet-Streams hängen oft 30–60 Sekunden hinterher. Wenn die Camper in der ersten Reihe über das Smartphone bereits das Tor bejubeln, während in der Gaststätte noch der Angriff läuft, sorgt das für Frust.


 

4. Die Zeitzonen-Falle: Ordnungsrecht und Lärmschutz

Aufgrund der Austragung in Nordamerika ist die Zeitverschiebung die größte Herausforderung für Campingplätze.

  • Die Problematik: Viele Spiele werden zwar zur europäischen Prime-Time (18:00 / 21:00 Uhr) angepfiffen, doch zahlreiche Partien starten erst um 22:00 Uhr, 01:00 Uhr oder gar 03:00 Uhr nachts deutscher Zeit.
  • Lärmschutz & Nachtruhe: Auf Campingplätzen gilt ab 22:00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe. Open-Air-Übertragungen nach dieser Uhrzeit sind ohne Ausnahmegenehmigung absolut unzulässig und führen zu Konflikten mit ruhesuchenden Campern oder Anwohnern.
  • Lösungsansätze:
  1. Indoor-Ausweichkonzept: Übertragungen ab 22:00 Uhr konsequent in geschlossene Räume verlegen (z. B. Restaurant, Aufenthaltsraum) und Fenster/Türen geschlossen halten.
  2. Silent Public Viewing: Für den Außenbereich nach 22:00 Uhr Funkkopfhörer (wie bei einer Silent Disco) an die Fans ausgeben. Das sorgt für Stadionstimmung bei den Fans und absolute Ruhe auf dem restlichen Platz.
  3. Ordnungsamt kontaktieren: Fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde nach, ob für die WM 2026 eine lokale Sonderregelung (Lockerung der Bundes-Immissionsschutzverordnung für Public Viewing) verabschiedet wurde, die Außenübertragungen für bestimmte Spiele verlängert.


 

5. Marketing und Markenschutz (FIFA-Rechte)

Die FIFA schützt ihre Markenrechte („WM 2026“, „World Cup 2026“ sowie die offiziellen Logos) rigoros.

  • Verboten ist: Die Verwendung offizieller FIFA-Logos auf Ihren Plakaten, Flyern oder Ihrer Website. Ebenso unzulässig sind Bezeichnungen wie „Das offizielle WM-Camp“ oder die Verlosung von WM-Tickets zu Werbezwecken.
  • Erlaubt ist: Rein beschreibende Werbung. Sätze wie: „Wir zeigen die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft live in unserer Platz-Gastronomie“ oder „Großes gemeinsames Fußballschauen auf der Event-Wiese“ sind rechtlich absolut sicher.


Zusammenfassende Checkliste für den Betreiber

  1. [ ] Veranstaltungsfläche ausmessen (Quadratmeterzahl für die GEMA-Meldung berechnen).
  2. [ ] Preise kalkulieren: Sicherstellen, dass kein Eintritt verlangt wird und die Getränkepreise während der Spiele stabil bleiben (Vermeidung der FIFA-Lizenzpflicht).
  3. [ ] GEMA-Anmeldung erledigen: Bis zum 31. Mai 2026 den WM-Sondertarif im GEMA-Portal buchen.
  4. [ ] Infrastruktur & Signal prüfen: Gewerbliche Signalquellen sichern (für exklusive Spiele MagentaTV-Business-Abo abschließen); Satelliten-/Kabelanschluss testen.
  5. [ ] Lärmschutz planen: Gastro-Innenräume vorbereiten oder Kopfhörer für Spiele nach 22:00 Uhr organisieren.
  6. [ ] Werbung gestalten: Banner und Social-Media-Ankündigungen rein beschreibend formulieren, keine geschützten Logos kopieren.