Was die EmpCo-Richtline in Sachen Nachhaltigkeitskommunikation ab Herbst 2026 verändert
Hintergrund & Relevanz: Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Übergang (EmpCo – Empowering Consumers Directive, EU 2024/825) ist in Kraft getreten. In Deutschland wurde sie im Frühjahr 2026 über das Dritte UWG-Änderungsgesetz verankert. Ab dem 27. September 2026 müssen die neuen Regelungen zwingend und flächendeckend angewendet werden.
Für Campingplatzbetreiber bedeutet dies ein radikales Ende der Ära vager „Wohlfühl-Werbung“ in puncto Natur und Nachhaltigkeit. Da Campingplätze Dienstleistungen direkt an Endverbraucher (B2C) vermarkten, fällt ihre gesamte digitale und analoge Gästekommunikation unter diese strengen Regeln.
1. Die zentralen Verbote: Was ab September 2026 untersagt ist
Die Richtlinie erweitert die „Schwarze Liste“ unlauterer Geschäftspraktiken erheblich. Folgende, im Tourismus weit verbreitete Praktiken sind künftig ohne Wenn und Aber verboten:
Verbot allgemeiner und vager Umweltaussagen
(Generic Claims)
Pauschalbegriffe, die eine hervorragende Umweltleistung suggerieren, ohne dass diese direkt und leicht zugänglich bewiesen wird, sind unzulässig.
- Verbotene Begriffe (ohne Nachweis): „Öko-Camping“, „nachhaltiger Campingplatz“, „umweltfreundlich“, „grüne Oase“, „klimaschonender Urlaub“.
- Die Ausnahme: Solche Begriffe dürfen nur noch verwendet werden, wenn der Campingplatz eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung nachweisen kann (z. B. durch den Besitz des EU Ecolabels oder des Blauen Engels).
Das strikte Verbot von kompensationsbasierten Klimaaussagen
Dies ist der härteste Einschnitt für viele Marketingstrategien. Es ist verboten, eine Dienstleistung (z. B. eine Übernachtung) auf der Basis von CO₂-Kompensationen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette als klimaneutral darzustellen.
- Absolutes Tabu: „Bei uns campen Sie zu 100 % CO₂-neutral“ (wenn dies durch den Zukauf von Waldschutz- oder Zertifikatsprojekten erreicht wird). Verbraucher können den Unterschied zwischen echter Reduktion vor Ort und rein rechnerischer Kompensation nicht ohne Weiteres erkennen, weshalb die EU hier einen Riegel vorschiebt.
Verbot selbst erfundener Nachhaltigkeitssiegel
Das Platzieren von eigenen Grafiken, „grünen Blättern“ oder selbst kreierten Badges, die einen ökologischen oder sozialen Standard suggerieren, ist illegal.
- Zulässig sind nur noch: Siegel, die auf einem offiziellen, unabhängigen Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen (wie Ministerien) vergeben wurden. Das System muss transparent, für alle Marktteilnehmer zu fairen Bedingungen zugänglich und von einer unabhängigen dritten Partei geprüft sein.
Das Verbot, gesetzliche Pflichten als Besonderheit darzustellen
Es darf nicht mit Dingen geworben werden, die der Gesetzgeber ohnehin vorschreibt.
- Negativbeispiel: „Bei uns wird Mülltrennung nach deutschen Vorgaben großgeschrieben!“ oder das Bewerben von Standard-Verbraucherrechten als „exklusiver Service“.
2. Der Praxis-Check für Campingplätze: Erlaubt vs. Verboten
Um die Kommunikation rechtssicher zu gestalten, muss der Fokus weg von emotionalen Pauschalaussagen und hin zu konkreten, messbaren und verifizierbaren Fakten gelenkt werden.
Unzulässig ab 27.09.2026 | Rechtssichere Alternative„Wir sind ein nachhaltiger und grüner Campingplatz.“ | „100 % unseres Stroms stammen aus eigener Photovoltaik und zertifiziertem deutschen Ökostrom.“
„Buchen Sie Ihren klimaneutralen Urlaub im Mobilheim.“ | „Wir investieren pro Buchung 2 € in regionale Aufforstungsprojekte [Link zum Projekt]“ (reine Investitions- statt Statuskommunikation).
Eigenes Logo: „Zertifizierter Öko-Betrieb [Name des Platzes]“ | Offizielles Siegel: „Ausgezeichnet mit dem EU Ecolabel [Registrierungsnummer]“.
„Wir schonen die Natur durch modernste Wassertechnik.“ | „Durch den Einsatz von Sparduschköpfen reduzieren wir den Wasserverbrauch pro Gast um 30 % im Vergleich zu 2024.“
3. Strategischer Handlungsfahrplan für das Management
Um Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände ab September 2026 konsequent zu vermeiden, empfiehlt sich ein strukturierter Prüfprozess für alle Campingbetriebe.
1.Bestandsaufnahme aller Werbekanäle:
Schritt 1: Audit.Überprüfung sämtlicher Kommunikationsmittel des Campingplatzes: Website, Buchungsstrecke, Social-Media-Profile, gedruckte Flyer, Broschüren und Beschilderungen auf dem Platz selbst auf Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „klimaneutral“ oder „öko“.
2.Bereinigung und Konkretisierung:
Schritt 2: Textanpassung.Löschung aller vagen, allgemeinen Werbephrasen. Ersetzung durch spezifische Daten (z. B. exakte Recyclingquoten, Nutzung von Regenwasseranlagen, E-Ladestationen, LED-Umstellungen). Jede verbleibende Umweltaussage muss durch Daten im Hintergrund untermauert sein.
3.Überprüfung der verwendeten Siegel:
Schritt 3: Zertifikats-Check.Prüfung, ob die genutzten Camping- oder Umweltsiegel (z. B. Ecocamping, Viabono etc.) den neuen EU-Kriterien bezüglich Unabhängigkeit, Drittparteien-Verifizierung und Transparenz vollständig entsprechen. Verlinkung der offiziellen Kriterien direkt auf der eigenen Website.
4.Umstellung der Klimastrategie-Kommunikation:
Schritt 4: Carbon-Claims anpassen.Sofern der Campingplatz Zertifikate zur Kompensation erwirbt, darf dies nicht mehr mit dem Ergebnis eines „neutralen Status“ verknüpft werden. Die Kommunikation muss auf ein reines „Finanzierungsmodell“ (Contribution Claim) umgestellt werden: „Wir unterstützen Klimaprojekt X“ statt „Wir sind klimaneutral“.
Wichtiger Hinweis zur Beweislast: Die EmpCo-Richtlinie dreht die Beweislast im Streitfall um. Nicht der Verbraucherschützer muss beweisen, dass die Aussage falsch ist, sondern der Campingplatzbetreiber muss im Vorfeld der Werbung die Richtigkeit und Exaktheiten seiner Aussagen lückenlos dokumentiert und griffbereit haben.
Hier sind konkrete, rechtssichere Textbausteine für die Website Ihres Campingplatzes. Die Formulierungen verzichten konsequent auf verbotene Pauschalbegriffe („nachhaltig“, „öko“, „klimaneutral“) und setzen stattdessen auf das von der EmpCo-Richtlinie geforderte Prinzip: Faktenbasierte, messbare und verifizierbare Kommunikation.
Baustein 1: Energieversorgung & Photovoltaik
Ziel: Rechtssichere Darstellung der eigenen Stromerzeugung ohne die unzulässige Floskel „Wir nutzen nur grüne/saubere Energie“.
Überschrift: Unsere Energieversorgung in Zahlen
Auf unserem Campingplatz setzen wir auf eine transparente und nachvollziehbare Energiegewinnung. Wir verzichten auf pauschale Werbebegriffe und lassen Fakten sprechen:
- Eigene Stromerzeugung: Auf den Dächern unseres Hauptgebäudes [oder: unserer Sanitäreinrichtungen] betreiben wir eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von [X] kWp. Damit decken wir im Jahresdurchschnitt [X] % des gesamten Strombedarfs unseres Campingplatzes direkt vor Ort.
- Zukauf von Strom: Den verbleibenden Strombedarf, den wir nicht selbst erzeugen können, decken wir zu 100 % über einen zertifizierten Ökostromtarif der [Name des Energieversorgers]. Dieser Tarif garantiert die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Wasserkraft und Windenergie) in das Stromnetz. [Hier Link zum Zertifikat des Energieversorgers hinterlegen].
- Energieeffizienz: 100 % unserer Außen- und Stellplatzbeleuchtung sind auf energiesparende LED-Technik umgestellt, die über Zeitschaltuhren und Bewegungsmelder gesteuert wird.
Baustein 2: Wasserverbrauch & Ressourcenschonung
Ziel: Konkrete Benennung von Sparmaßnahmen anstelle von vagen Aussagen wie „Wir schonen die Umwelt durch modernste Wassertechnik“.
Überschrift: Verantwortungsvoller Umgang mit Wasser
Wasser ist eine kostbare Ressource. Um den Verbrauch auf unserem Gelände so gering wie möglich zu halten, setzen wir auf messbare technische Lösungen:
- Durchflussbegrenzung: Alle Duschen und Waschbecken in unseren Sanitärgebäuden sind mit zertifizierten Wasserspar-Durchflussreglern ausgestattet. Dadurch reduzieren wir den Wasserdurchfluss in den Duschen auf maximal [X] Liter pro Minute (Standard sind oft 12–15 Liter), ohne dass Sie auf den gewohnten Komfort verzichten müssen.
- Regenwassernutzung: Für die Bewässerung unserer Grünanlagen und Pflanzbereiche nutzen wir ausschließlich gesammeltes Regenwasser aus unseren [X] Zisternen mit einem Gesamtvolumen von [X] Litern. Wir verwenden hierfür kein kostbares Trinkwasser.
- Spültechnik: Unsere WCs sind flächendeckend mit modernen Zwei-Mengen-Spülungen (3 bzw. 6 Liter) ausgestattet.
Baustein 3: CO₂-Kompensation & Klimaprojekte (Finanzierungsmodell)
Ziel: Striktes Einhalten des Verbots von kompensationsbasierten Statusaussagen („Bei uns campen Sie zu 100 % klimaneutral“). Umstellung auf ein zulässiges „Contribution/Finanzierungs-Modell“.
Überschrift: Unser Engagement für Klimaprojekte
Gemäß den aktuellen europäischen Verbraucherschutzrichtlinien weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Übernachtung auf unserem Campingplatz CO₂-Emissionen verursacht (z. B. durch Warmwasser, Infrastruktur und Müllentsorgung). Wir bezeichnen unseren Aufenthalt daher nicht als „klimaneutral“.
Dennoch übernehmen wir Verantwortung und unterstützen den Klimaschutz durch ein reines Finanzierungsmodell:
- Freiwilliger Klimabeitrag: Von jeder Ihrer Buchungen führen wir automatisch einen festen Betrag von [X,XX] € an das zertifizierte Klimaschutzprojekt [Name des Projekts/der Organisation, z. B. Moor-Renaturierung oder regionale Aufforstung] ab.
- Zweck: Mit diesem Geld unterstützen wir die Wiederaufforstung von [X] Hektar Mischwald in [Region]. Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung des Projekts und nicht um eine rechnerische Kompensation, die die Emissionen Ihres Aufenthalts formal auf Null setzt.
- Transparenz: Den aktuellen Projektfortschritt und die offiziellen Urkunden über unsere jährlichen Fördergelder können Sie jederzeit hier einsehen: [Link zum Projekt/Zertifikat].
Baustein 4: Umgang mit Umweltsiegeln und Zertifikaten
Ziel: Richtlinienkonforme Einbindung bestehender Zertifizierungen (z. B. Ecocamping, EU Ecolabel) unter Angabe der konkreten Nachweise.
Überschrift: Geprüfte Qualität – Unsere Zertifikate
Wir schmücken uns nicht mit selbst erfundenen Symbolen oder Logos. Die Umweltleistungen unseres Campingplatzes werden regelmäßig von unabhängigen Dritten überprüft:
- [Name des Siegels, z. B. ECOCAMPING]: Unser Betrieb ist seit dem Jahr [XXXX] nach den Richtlinien von [Name] zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierung verpflichten wir uns zur kontinuierlichen Senkung unseres Energie- und Wasserverbrauchs sowie zur Abfallvermeidung. Der aktuelle Audit-Bericht und die Vergabekriterien sind für Sie transparent einsehbar unter: [Link zu den Kriterien des Siegels].
- [Optional: EU Ecolabel / Blauer Engel]: Unser Campingplatz trägt das offizielle Umweltzeichen der Europäischen Union (Registrierungsnummer: [X-XXXX-XXXX]). Dieses Siegel wird ausschließlich an Betriebe vergeben, die nachweislich strengere Umweltkriterien erfüllen als gesetzlich vorgeschrieben.
Wichtige Praxishinweise für die Umsetzung auf Ihrer Website:
- Keine versteckten Links für Pflichtangaben: Die Links zu den Zertifikaten oder den Kriterien der Siegel dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt sein. Sie müssen für den Gast direkt im Textgefüge anklickbar sein („Easy Access“).
- Daten aktuell halten: Wenn Sie konkrete Zahlen nennen (z. B. „[X] % des Stroms selbst erzeugt“), müssen diese Zahlen auf dem Datenmaterial des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres basieren und bei signifikanten Änderungen jährlich aktualisiert werden.
- Beweisordner anlegen: Speichern Sie alle Rechnungen des Energieversorgers (für den Ökostrom), die Datenblätter der Sparduschköpfe und die Bestätigungen der Klimaschutz-Zahlungen in einem separaten digitalen Ordner ab. Sollte eine Prüfbehörde oder ein Verband eine Nachfrage stellen, können Sie die Werbeaussagen der Website innerhalb weniger Minuten rechtssicher belegen.