Neugründung einer Campingplatzunternehmung

 

Camping boomt, denn viele Menschen sehnen sich gegenwärtig nach Freiheit, Unabhängigkeit und Natur. Sie erfüllen sich diese Bedürfnisse in Form von Campingurlaub. Und dieser muss auf Campingplätzen stattfinden, da Wildcamping in Deutschland nicht erlaubt ist.
Gegenwärtig gibt es in Deutschland mehr als 3.200 Campingplätze unterschiedlichster Art, mit unterschiedlichsten Zielgruppen und Kunden. Die Nachfrage ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Ein Grund um sich darüber Gedanken zu machen aus Camping ein Business zu entwickeln.

Erste Schritte

Camping in Deutschland boomt! Fakten:
Ein stetiges Wachstum des Wohnmobilbestandes zu beobachten. 
Vanlife wird immer mehr zu einer beliebten Form, Freizeit und Arbeit zu verbinden.
Die Luxus-Campingvariante „Glamping“, einer Wort-Kombination aus „glamourös“ und „Camping“, bringt neue Zielgruppen auf den Campingplatz.

Wer sich mit einem Campingplatz selbstständig machen möchte, für den sind das schon mal sehr gute Voraussetzungen. Was man bei einer der Unternehmensgründung bedenken und beachten sollte, wird im Folgenden erläutert. 

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um einen Campingplatz zu eröffnen? 


Anforderungen an den Standort

Wie in Deutschland ein Campingplatz gestaltet sein muss und welche Vorschriften für den Betrieb einer solchen Ferienanlage gelten, ist in fast  jedem Bundesland in der „Verordnung über Camping- und Wochenendplätze“ (CWVO) festgelegt. Diese unterscheiden sich jedoch auch voneinander, von daher ist die im jeweiligen Bundesland relevante Verordnung anzuwenden. Zunächst muss überhaupt geklärt sein, was ein Campingplatz ist. Daher die folgende  Definition:
„Campingplätze sind Plätze, die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind. Zeltlager, die gelegentlich oder nur für kurze Zeit eingerichtet werden, und Plätze für das Parken von Wohnmobilen sind keine Campingplätze im Sinne dieser Verordnung.“
(Quelle: Camping- und Wochenendplatzverordnung)


Stellplatz-Anforderungen
Ein gut geplanter Campingplatz sollte also ausreichend befestigte Plätze für Zelt, Wohnwagen und Wohnmobil bieten. Fraglich ist auch, ob der Platz nur in der Sommersaison oder das ganze Jahr lang geöffnet hat. Hier ist zu entscheiden, was Saisonalität auch für die zu findenden Mitarbeiter bedeuten kann. 

Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile haben jeweils unterschiedliche Anforderungen an ihren Stellplatz: Hier muss der jeweils am besten geeignete Bereich innerhalb des Platzes gewählt werden.  
Zelte können problemlos auch auf sandigen und weichen Böden aufgebaut werden. Wichtig ist hier allerdings der Schutz vor starkem Wind. 
Wohnwagen hingegen brauchen eine größere ebene Fläche, auf der sich auch mit einem Auto rangieren lässt. Generell ist auf die Umgebung zu achten (z.B. auf sandigen Ufern oder inmitten von Dünen). 
Wohnmobile nahezu täglich bewegt, wenn die Besitzer beispielsweise Ausflüge machen oder zum Einkaufen fahren. Hier muss der Untergrund sehr fest sein, damit sich die schweren Fahrzeuge nicht im Boden festfahren. 

Ein gut geplanter Campingplatz sollte also ausreichend befestigte Plätze für Zelt, Wohnwagen und Wohnmobil bieten. Fraglich ist auch, ob der Platz nur in der Sommersaison oder das ganze Jahr lang geöffnet hat. 

Generell gilt: Für einen reibungslosen Betrieb benötigt man in jedem Fall folgende Vorrichtungen und Dienstleistungen: 

Strom:
Die wenigsten Zeltcamper verzichten komplett auf Strom, daher sollten die Plätze auch mit Stromanschluss buchbar sein. Für Wohnwagen und Wohnmobil ist ein Stromanschluss obligatorisch, also Standard. 

Frisch- und Abwasseranschlüsse:
Wohnwagen und Wohnmobile brauchen jeweils Frisch- und Abwasseranschlüsse. Über den Platz verteilt müssen mehrere Trinkwasserstellen vorhanden sein. 

Sanitärstation:
Für Chemietoiletten muss es eine spezielle Sanitärstation geben. 

Wäscheraum:
Waschmaschine und Trockner sollten den Gästen gegen Gebühr zur Verfügung stehen. 

Toiletten und Duschen:
Toiletten- und Duschräume müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein, auch für Rollstuhlfahrer*innen! Manche Campingplätze bieten den Gästen sogenannte „Familienbäder“ an, die exklusiv für den Aufenthalt gemietet werden können. 

Einkaufen und Gastronomie:
Ein kleiner Kiosk und ein Campingplatz-Restaurant oder -Imbiss sind absolutes Muss. Viele Betreiber bieten den Gästen auch einen Brötchenservice. 

Empfang & Notdienst:
Der Empfang muss an sieben Tagen in der Woche besetzt sein, schließlich reisen in der Saison täglich Gäste an und ab. Security-Personal in der Nacht sorgt in größeren Anlagen für die nötige Sicherheit, hilft in Notfällen und gibt den Urlaubern ein beruhigendes Gefühl. 

WLAN:
Ohne Smartphone kommen nur noch Wenige aus, daher sollte WLAN idealerweise auf dem kompletten Gelände verfügbar sein. Manche Anbieter verlangen dafür auch ein Entgelt und bieten dafür eine verlässliche Netzstärke. 

Persönliche Voraussetzungen

Nachdem nun umrissen ist, welche organisatorische Maschinerie hinter einem Campingplatzbetrieb steckt, wird auch schon deutlich, welche Qualitäten nötig sind, um ein solches Unternehmen erfolgreich zu führen: 

Erfahrungen im Bereich Tourismus und Camping:
Wenn man bisher schon in der Tourismusbranche gearbeitet hast, ist das natürlich von großem Vorteil. Aber auch viele eigene Campingurlaube kommen bei einer geplanten Selbstständigkeit sehr zugute, denn dadurch weiß man , welche Erwartungen und Bedürfnisse deine Gäste haben und was man ihnen bieten muss, damit sie zufrieden sind und bestenfalls wiederkommen. 

Handwerkliches und technisches Geschick:
Für große und potentiell gefährliche Bauarbeiten und Reparaturen sollte man selbstverständlich Fachleute beauftragen. Doch wegen größerer Flexibilität, und natürlich auch aus Kostengründen, sollte man so viele Handwerkarbeiten wie möglich auch selbst durchführen können. 

Menschenkenntnis & Feingefühl:
Als Betreiber eines Campingplatzes wird man es mit unterschiedlichsten Menschen zu tun haben und nicht alle sind immer zufrieden und nett. Beschwerden und oft auch unverschämtes Verhalten deiner Gäste muss man souverän und diplomatisch managen können. 

Serviceorientierung:
Als Campingplatzbetreiber fungiert man als Gastgeber und ist in dieser Funktion für das Wohlergehen der Gäste verantwortlich. Deshalb sollte man grundsätzlich Spaß daran haben, sich um andere Menschen zu kümmern und ihnen einen guten Aufenthalt zu bereiten. 

Unternehmerqualitäten:
Als Unternehmer wird man sich um vergleichsweise trockene Aufgaben kümmern müssen, wie Wareneinkauf, Buchhaltung und die Steuererklärung. Generell ist es eine gute Idee, hier Fachleute, wie beispielsweise eine Buchhaltung zu beauftragen, aber ein grundsätzliches Verständnis von allen Aspekten deiner Selbstständigkeit muss man sich  aneignen. Das Wichtigste dabei ist, dass man Interesse daran hat, sich weiterzubilden und dazuzulernen. 

 

Rechtliche Bestimmungen 

Genehmigungen:
Für die Errichtung eines neuen Campingplatzes ist eine Baugenehmigung notwendig. Die erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Es muss ein Bauantrag gestellt werden, der von der Behörde nach Überprüfung bewilligt werden muss. Ob ein Grundstück gekauft oder nur gepachtet ist, spielt dabei keine Rolle. 

Verordnungen:
Die bereits erwähnte Camping- und Wochenendplatzverordnung definiert, wie breit Zufahrten und Wege sein müssen und welche Gestaltungskriterien für einzelne Stell- und Zeltplätze gelten. Außerdem bestimmt die Verordnung alle Rahmenbedingungen für die Platzgestaltung, Versorgung mit Trinkwasser, die nötige Beschilderung, die Beschaffenheit der sanitären Anlagen, Art und Umfang der Beleuchtung, welche Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, wie Abwasser und Abfälle entsorgt werden und wie Verstöße gegen die Platzordnung geahndet werden. 

Klassifizierung:
In Deutschland werden Campingplätze, ganz ähnlich wie Hotels, durch den Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV) bewertet. Diese Klassifizierung ist ein Qualitätsversprechen an die Gäste und steigert die Konkurrenzfähigkeit deines Platzes. Beurteilt werden Rezeption und Service (zum Beispiel Erreichbarkeit, Fremdsprachen, Gastronomieangebot etc.), sanitäre Anlagen (baulicher Zustand, Beleuchtung, Sauberkeit, Wäschetrockner, Anlagen für Rollstuhlfahrer etc.) und natürlich die Standplätze (z.B. Größe der einzelnen Plätze, Stromanschluss, Frisch- und Abwasseranschlüsse für Wohnwagen und -mobile, Zeltwiese für Gruppen, Zustand der Wege etc.). 

Das Bewertungssystem gliedert sich in bis zu fünf Sterne: einfach, zweckmäßig, komfortabel, erstklassig, exklusiv. Die Kosten einer Klassifizierung durch den BVCD richten sich nach der Anzahl der angebotenen Plätze und starten im Bereich von 300 Euro. Die Klassifizierung gilt für drei Jahre und muss danach wiederholt werden. 

Kostensituation 

Wer sich mit einem Campingplatz selbstständig macht, sollte sich einen Businessplan zulegen. Ohne eine betriebswirtschaftliche Prognose können sich schnell unbequeme Situationen einstellen, die das Unternehmen schnell bedrohen können. 

Gründungskosten:
Bei der Gründung oder Übernahme eines Campingplatzes fallen einige Kosten an, über die sich nur die wenigsten Existenzgründer*innen vorab bewusst sind:
→ Anwalts- und Notarkosten
→ Kosten resultierend aus der gewählten Rechtsform (z.B. GmbH)
→ Eintrag beim Gewerbeamt
Als Gründer eines Campingplatzes musst man zudem Mitglied bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer sowie bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) werden. 

Finanzierung finden:

Einen Campingplatz neu zu bauen kostet sehr viel Geld und ist deshalb in der Regel nur mit einer Fremdfinanzierung möglich, typischerweise in Form eines Bankkredites. Auch bei der Übernahme eines bestehenden Platzes muss meist einiges saniert und renoviert werden, sodass eine Fremdfinanzierung nötig ist. 


Als Gründer stehen grundsätzlich attraktive Existenzgründerdarlehen öffentlicher Förderbanken der Investitionsbanken der Bundesländer oder der KfW zur Verfügung. Doch ob ein derartiges Darlehen tatsächlich gewährt wird, entscheiden ausschließlich die Hausbank oder ein anderes Bankinstitut nach eigener Wahl, mit dem man in enger Vertrauensbeziehung steht. Dies wird auch Hausbankprinzip genannt. In der Regel erwarten Banken für die Bereitstellung eines Darlehens ein vorhandenes Eigenkapital in Höhe von circa 15 bis 20 Prozent der gesamten Investitionssumme. Hier lohnt es sich, zunächst einmal unverbindlich mit verschiedenen Instituten zu sprechen, um schließlich das beste Kreditangebot ausfindig zu machen – das kannst man im Bereich Finanzierungsmöglichkeiten diverser Gründerplattform organisieren.

Nötig ist in jedem Fall ein überzeugender Businessplan.