Urheberrechtsfragen: Filme & Serien öffentlich auf dem Campingplatz vorführen – was ist erlaubt?

Film- und Serienangebote gehören für viele Gäste inzwischen selbstverständlich zum Campingurlaub dazu. Ob Fernsehabend im Gemeinschaftsraum oder Open-Air-Kino auf dem Gelände – sobald Filme oder Serien öffentlich gezeigt werden, greift das Urheberrecht.

Eine öffentliche Wiedergabe liegt vor, wenn Inhalte außerhalb des privaten Rahmens für Gäste zugänglich sind. Dabei ist unerheblich, ob die Filme aus dem Fernsehen, von DVDs oder über Streamingdienste abgespielt werden – eine zusätzliche Lizenz ist erforderlich.


Rahmenvertrag und Sonderkonditionen für BVCD-Mitglieder

Der BVCD hat mit der MPLC Deutschland GmbH einen Rahmenvertrag geschlossen. Dieser ermöglicht BVCD-Mitgliedsbetrieben, Filme und Serien rechtskonform und zu speziell abgestimmten Konditionen öffentlich vorzuführen.


Vorteile für BVCD-Campingplätze:

· Rechtssichere Absicherung der öffentlichen Film- und Serienvorführung

· Größtes Film- und Serienportfolio weltweit: MPLC vertritt die Rechte von hunderten internationalen und nationalen Filmstudios

· Einfache Lizenzmodelle für Campingplätze

· Sonderkonditionen für BVCD-Mitglieder



Preisvorteil nur für BVCD Mitglieder:
BVCD Mitglieder, die bis zum 31.07.2026 eine Jahreslizenz bei der MPLC abschließen, profitieren von einem Preisnachlass von 50 % auf die Lizenzgebühr, danach 25% Preisnachlass* (siehe unten).


Weitere Informationen & Lizenzbeantragung

Alle Details zu den Lizenzarten sowie zur Beantragung finden Sie direkt bei der MPLC.

CTA: Jetzt informieren (Link:https://de.mplc.com/industrie/camping/



FAQ – Filme & Serien rechtssicher auf Campingplätzen zeigen

1. Wann gilt das Zeigen von Filmen oder Serien als öffentlich?

Nach dem Urheberrechtsgesetz liegt eine öffentliche Wiedergabe vor, wenn Filme oder Serien einer Mehrzahl von Personen zugänglich gemacht werden, die nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind (§ 15 Abs. 3 UrhG).

Dies ist auf Campingplätzen regelmäßig der Fall, wenn Inhalte z. B.

· in Gemeinschafts- oder Aufenthaltsräumen,

· in gastronomischen Bereichen oder

· im Rahmen von Veranstaltungen

für Gäste gezeigt werden. In diesen Fällen handelt es sich um eine öffentliche Vorführung im Sinne des Urheberrechts (§ 19 Abs. 4 UrhG), für die eine entsprechende Lizenz erforderlich ist.


2. Reicht ein privates Streaming- oder TV-Abo aus?

Nein. Private Streaming- oder TV-Abonnements sind urheberrechtlich ausschließlich für die private Nutzung im persönlichen Umfeld erlaubt. Sobald Filme oder Serien auf einem Campingplatz Gästen gezeigt werden, gilt dies als öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts und erfordert eine zusätzliche Lizenz.


3. Welche Inhalte sind lizenzpflichtig?

Lizenzpflichtig sind u. a.:

· Spielfilme

· Serien

· Dokumentationen

· TV-Sendungen

Unabhängig davon, ob sie über Streamingdienste, lineares Fernsehen, DVD oder Blu-ray abgespielt werden.


4. Gibt es Sonderkonditionen für BVCD-Mitglieder?

Ja. Für BVCD-Mitglieder besteht ein Rahmenvertrag mit der MPLC Deutschland GmbH. Aktuell erhalten Mitglieder bei Abschluss einer Jahreslizenz bis zum 31.07.2026 einen Preisvorteil von 50 % auf die Lizenzgebühr*, danach 25% Preisvorteil.


5. Wo finde ich weitere Informationen und kann eine Lizenz beantragen?

Alle Informationen zur Campingplatz-Lizenz sowie zur Beantragung finden Sie hier:
 https://de.mplc.com/industrie/camping


Preisvorteilsaktion:
* Der Preisvorteil von 50 % auf den regulären Tarif gilt ausschließlich für BVCD-Mitgliedsbetriebe, die bis zum 31.07.2026 eine MPLC Jahreslizenz abschließen. Voraussetzung ist ein gültiger Rahmenvertrag zwischen BVCD und MPLC sowie ein entsprechender Mitgliedsnachweis über den Landesverband des BVCD. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MPLC Deutschland GmbH. 

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