Öffentliche Fördermittel für Campingplätze

Campingplätze in Deutschland können verschiedene öffentliche Fördergelder von der Europäischen Union, dem Bund und den Ländern in Anspruch nehmen. Die Art und Verfügbarkeit dieser Mittel sind stark von der geplanten Investition, dem Standort und dem spezifischen Programm abhängig.


Welche Fördergelder können Campingplätze beziehen?
Die Förderlandschaft ist vielfältig, wobei die Unterstützung meist an spezifische Kriterien wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Strukturverbesserung oder regionale Entwicklung geknüpft ist.

  • EU-Fördermittel (EFRE, ELER): Übergeordnete Programme wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellen Gelder bereit, die über die Bundesländer in spezifische regionale Tourismusprogramme fließen.
  • Gemeinschaftsaufgaben "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und  "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK): Im Rahmen der GRW und GAK gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum, wovon auch Campingplätze profitieren können.
  • Bundeseigene Programme (KfW, BAFA):
    • KfW-Darlehen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen für Investitionen, insbesondere im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz.
    • BAFA-Zuschüsse: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt direkte Zuschüsse für spezifische Energieeffizienz-Maßnahmen und Energieberatungen.
  • Länderspezifische Programme: Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme, oft über landeseigene Förderbanken (z.B. L-Bank in Baden-Württemberg, ISB in Rheinland-Pfalz). Diese sind meist Teil der Tourismus- oder Regionalförderung und bieten zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse oder direkte Investitionszuschüsse.
  • Förderung in strukturschwachen Regionen (GRW): Investitionen in strukturschwachen Gebieten können über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden. 



Welche Herausforderungen sind seitens der Campingplätze zu meistern?
Die Beantragung und Nutzung von Fördermitteln stellt Campingplatzbetreiber vor diverse Herausforderungen:

  • Komplexität und Bürokratie: Die Vielzahl der Programme von EU, Bund und Ländern ist unübersichtlich. Die Antragsverfahren sind oft komplex, zeitaufwändig und erfordern detaillierte Planung sowie umfangreiche Dokumentation.
  • Spezifische Förderbedingungen: Jedes Programm hat strikte Kriterien. Die Investition muss exakt den Vorgaben entsprechen (z.B. ein bestimmter Grad an Energieeffizienz), was die Flexibilität der Unternehmer einschränkt.
  • Vorfinanzierung: Fördermittel werden häufig erst nach Abschluss der Maßnahme oder in Raten ausgezahlt. Der Campingplatzbetreiber muss die Investitionskosten oft vorfinanzieren, was eine hohe Liquidität erfordert.
  • Einhaltung von Fristen und Nachweispflichten: Die Einhaltung von Antragsfristen und die detaillierte Dokumentation der Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) sind essenziell. Fehler können zur Rückforderung der Gelder führen.
  • Informationsbeschaffung: Die Identifizierung der passenden Fördermittel erfordert spezialisiertes Wissen. Hier bieten der BVCD und seine Landesverbände Unterstützung und Beratung an.
  • Notwendigkeit der Baugenehmigung: Da es sich oft um bauliche Investitionen handelt, muss im Vorfeld eine Baugenehmigung eingeholt werden, was den Prozess weiter verzögern kann. 

Fördergeld:

Die GRW und ihr Nutzen für Campingplätze

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist ein zentrales Förderinstrument des Bundes und der Länder, um strukturschwache Regionen in Deutschland zu unterstützen. Für Campingplätze, die investieren wollen, kann die GRW aus mehreren Gründen hochinteressant sein:


Warum die GRW für Campingplätze interessant ist

Die GRW zielt darauf ab, durch Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in strukturschwachen Regionen zu stärken. Campingplätze spielen als Teil des Tourismusgewerbes eine wichtige Rolle bei der regionalen Wertschöpfung und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

  1. Direkte Zuschüsse für Investitionen: Die GRW bietet in der Regel direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Dies reduziert den Eigenkapitalbedarf und die Finanzierungskosten für den Campingplatzbetreiber erheblich. Die Förderquote kann je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 10 % und 45 % liegen, wobei für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) höhere Sätze gelten. In bestimmten Gebieten, z.B. an der polnischen Grenze in Brandenburg, können noch höhere Zuschläge gewährt werden.
  2. Modernisierung und Ausbau: Gefördert werden nicht nur Neuerrichtungen, sondern auch der Ausbau und die Modernisierung bestehender Betriebsstätten. Das ist für Campingplätze ideal, um beispielsweise:
    • Sanitäranlagen zu erneuern oder neu zu bauen, um höhere Qualitätsstandards zu erfüllen.
    • Die Stellplatzinfrastruktur zu verbessern (Strom-, Wasser-, Abwasseranschlüsse, Wegeführung, Beleuchtung).
    • Rezeptions- und Servicegebäude zu modernisieren oder neu zu errichten.
    • In Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Sportanlagen oder Gastronomiebereiche zu investieren.
    • Digitale Infrastruktur wie leistungsstarkes WLAN und Online-Buchungssysteme zu implementieren.
  3. Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen: Ein Kernziel der GRW ist die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Investitionen in Campingplätze führen oft zu einer Steigerung der Auslastung und damit zu mehr Beschäftigung, was die Förderfähigkeit erhöht. Auch lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze sind unter Umständen möglich.
  4. Nachhaltigkeit und Umweltaspekte: Die aktuelle GRW legt verstärkt Wert auf nachhaltige und klimafreundliche Investitionen. Wenn der Campingplatz beispielsweise in energieeffiziente Anlagen, die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien oder nachhaltige Bauweisen investiert, kann dies die Förderchancen verbessern. Auch die Erfüllung bestimmter Umweltzertifizierungen (z.B. „Eco-Camping“) kann ein Kriterium sein.
  5. Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten: Die GRW fördert Vorhaben, die regionalwirtschaftliche Effekte haben. Campingplätze tragen dazu bei, indem sie Touristen in die Region ziehen, die wiederum lokale Geschäfte, Gastronomie und Dienstleister in Anspruch nehmen.


Der Prozess der GRW-Förderung

Der Prozess zur Beantragung von GRW-Fördermitteln ist in der Regel mehrstufig und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung:

  1. Erste Informationsphase und Beratung:
    • Fördergebiet prüfen: Zunächst muss geprüft werden, ob der Standort des Campingplatzes in einem von der GRW ausgewiesenen Fördergebiet liegt (C- oder D-Gebiet). Die Fördergebiete werden regelmäßig neu festgelegt.
    • Zuständige Stelle identifizieren: Die GRW-Förderung wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, aber die Durchführung obliegt den Ländern. Zuständig sind in der Regel die jeweiligen Landesförderbanken (z.B. Investitionsbank Berlin (IBB), Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Sächsische Aufbaubank (SAB), NBank in Niedersachsen etc.). Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
  2. Antragstellung (vor Beginn des Vorhabens!):
    • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ein absolutes Muss: Mit dem Investitionsvorhaben darf nicht vor der Antragstellung und dem Erhalt des sogenannten "Zuwendungsbescheides" oder einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" begonnen werden. Als Beginn gelten bereits Liefer- oder Leistungsverträge, Baubeginn oder andere unumkehrbare Verpflichtungen.
    • Antragsunterlagen zusammenstellen: Dazu gehören in der Regel:
      • Unternehmensdarstellung (Geschäftsmodell des Campingplatzes)
      • Ggf. Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste
      • Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten Jahre
      • Detaillierte Investitionsplanung und -kalkulation
      • Finanzierungsplan (oft mit Bestätigung der Hausbank)
      • Rentabilitätsplanung für die nächsten 3-5 Jahre
      • Nachweise zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
      • Ggf. Umweltzertifizierungen oder Nachhaltigkeitskonzepte
    • Einreichung: Der vollständige Antrag wird bei der zuständigen Landesförderbank eingereicht.
  3. Prüfung und Bewilligung:
    • Antragsprüfung: Die Förderbank prüft die Vollständigkeit und Förderwürdigkeit des Antrags. Gegebenenfalls werden Nachforderungen gestellt.
    • Entscheidung: Über die Bewilligung entscheidet in der Regel ein Förderausschuss.
    • Zuwendungsbescheid: Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die genauen Förderkonditionen, die Höhe des Zuschusses und die Auflagen festlegt.
  4. Durchführung des Vorhabens und Mittelabruf:
    • Investitionszeitraum: Das Vorhaben muss in einem festgelegten Zeitraum (oft maximal 36 Monate) durchgeführt werden.
    • Auszahlung: Die Fördermittel werden in der Regel nach Durchführung der Investitionen und Erfüllung der im Zuwendungsbescheid genannten Auszahlungsvoraussetzungen ausgezahlt (oft in Teilauszahlungen nach Nachweis der getätigten Ausgaben).
  5. Zweckbindung und Verwendungsnachweis:
    • Zweckbindung: Die geförderten Investitionen unterliegen einer Zweckbindung (im Beherbergungsgewerbe oft 10 Jahre). Das bedeutet, der Campingplatz muss während dieser Zeit die geförderte Nutzung aufrechterhalten und die geförderten Arbeitsplätze sichern.
    • Verwendungsnachweis: Nach Abschluss des Vorhabens und am Ende der Zweckbindungsfrist müssen Verwendungsnachweise erbracht werden, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu dokumentieren.


Wer kann das Fördergeld in Anspruch nehmen und wer nicht?

Wer kann in der Regel GRW-Förderung in Anspruch nehmen?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Dazu zählen auch Unternehmen aus dem Tourismusgewerbe wie Campingplätze, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen.
  • Existenzgründer und bestehende Unternehmen: Die GRW steht sowohl Neugründungen als auch etablierten Betrieben offen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): KMU nach EU-Definition erhalten in der Regel die höchsten Fördersätze.
  • Investitionen in GRW-Fördergebieten: Das Vorhaben muss in einer von der GRW ausgewiesenen strukturschwachen Region angesiedelt sein.
  • Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen: Das Investitionsvorhaben muss einen positiven Effekt auf die Beschäftigung haben oder zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
  • "Primäreffekt" erfüllen: Das Unternehmen muss seine Produkte oder Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen oder wichtige Wertschöpfungsketten in der Region stärken. Für touristische Betriebe ist dies oft leichter darzustellen.
  • Solide Finanzierung: Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, oft durch Eigenkapital und Kreditfinanzierung.

Wer ist in der Regel von der GRW-Förderung ausgeschlossen?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden (gemäß EU-Definition), sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen können für Unternehmen gelten, die durch bestimmte Krisen (z.B. Corona-Pandemie) in Schwierigkeiten geraten sind.
  • Bestimmte Branchen und Wirtschaftszweige ("Negativliste"): Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem:
    • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (mit Ausnahmen für Verarbeitung und Vermarktung)
    • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
    • Energie- und Wasserversorgung (mit Ausnahmen für Kraftwerke)
    • Banken, Versicherungen
    • Immobilienhandel
    • Einige Bereiche des Handels und Dienstleistungen, die keinen "Primäreffekt" erzielen (z.B. reiner lokaler Einzelhandel).
    • Unternehmen mit einem hohen Anteil an Leiharbeitnehmern (oft mehr als 20-30% des Personals kann zu einer Halbierung der Förderung oder zum Ausschluss führen).
  • Große Unternehmen in bestimmten Fördergebieten: In einigen D-Fördergebieten sind große Unternehmen seit 2022 nicht mehr förderfähig.
  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden: Wie oben erwähnt, führt ein Beginn des Vorhabens vor Antragstellung zum Ausschluss der Förderung.
  • Investitionen zur reinen Reparatur oder Ersatzbeschaffung: Die GRW fördert in der Regel keine reinen Reparaturen oder den Ersatz alter Anlagen, sondern nur Investitionen, die eine Erweiterung, Modernisierung oder Diversifizierung darstellen.
  • Grundstückserwerb: Der reine Grundstückserwerb ist in der Regel nicht zuwendungsfähig.


Es ist unerlässlich, sich im Einzelfall bei der zuständigen Förderbank des jeweiligen Bundeslandes genau über die aktuellen Richtlinien und spezifischen Ausschlusskriterien zu informieren, da diese variieren können. Hierzu ist auch der Kontakt zur lokalen oder regionalen Wirtschaftsförderung hilfreich.

GRW

Hier sind die zentralen Leitlinien der GRW abrufbar.