Neuigkeiten aus dem Verband
Mehr Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte:
Breites Verbändebündnis fordert Wochenarbeitszeit
Ein breites Bündnis der Wirtschaft unterstützt die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt“. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Forderung nach einer Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie, um Betrieben und Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und wachsender Anforderungen an flexible Arbeitsmodelle haben sich 13 Wirtschafts- und Branchenverbände der ursprünglichen Initiative des DEHOGA Bundesverbandes angeschlossen.
Wo Campingplätze mit Tiny Houses punkten können
BVCD und Tiny House Verband (THV) vereinbaren stärkere Zusammenarbeit
Die beiden Spitzenverbände THV und BVCD wollen in rechtlichen und politischen Fragestellungen dauerhaft kooperieren, um dem wachsenden Trend, Tiny Houses als qualitativ hochwertige Übernachtungsform auf Campingplätzen zu positionieren, nachhaltig zu unterstützen. In Zukunft will man damit dem starken Bedarf nach Glamping gerecht werden, um klassisches Camping mit ökologisch nachhaltig gebauten Tiny Houses zu ergänzen. Hierzu werden Fragestellungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen wie vereinfachtes Baurecht für Campingplätze, Qualitätssicherung und Standards beim Glamping und ein intensiver Wissensaustausch organisiert und erarbeitet. Ein erster gemeinsamer Auftritt ist auf der New Housing Messe in Karlsruhe für Ende Juni 2026 geplant.
„Als Tiny House Verband wollen wir, dass auch der Freizeitbereich von der Flexibilität und Nachhaltigkeit bei Tiny Houses profitiert. Hierbei sehen wir ein großes Potenzial für Campingplatzbetreiber, die erschlossene und mit Infrastruktur ausgestattete Plätze für Tiny Houses anbieten können. Mit dem gemeinsamen Auftreten von THV und BVCD gegenüber Gesetzgebern soll der Status von Tiny Houses und Mobilheimen auf Campingplätzen geklärt werden. Damit sollen Tiny Houses auch langfristig auf Campingplätzen installiert werden können, wodurch diese dann auch als Zweitwohnsitz dienen können,“ so die Vorstandsvorsitzende vom THV, Regina Schleyer.
„Camping boomt! Auch durch neue touristische Übernachtungsformen, die viele Menschen gar nicht auf einem Campingplatz vermuten. Mit der Kooperation der beiden Verbände sehen wir als BVCD ein enormes Potential die Campingbranche weiter aufzuwerten und somit den begeisterten Campern eine zusätzliche Alternative zum Wohnmobil, Caravan oder Zelt zu bieten. Unsere Campingplätze erhalten dadurch auch die Möglichkeit, Gäste zu bekommen, die sich sonst nie für einen Campingplatz entscheiden würden. Wir wollen dazu den Besuchern auf der New Housing Messe die spannenden neuen Möglichkeiten für Tiny Houses on Wheels auf Campingplätzen vorstellen,“ sagt der Geschäftsführer vom BVCD Frank Schaal.
Der THV setzt sich dafür ein, Tiny Houses als rechtlich anerkannte, nachhaltige und bezahlbare Wohnform in Deutschland zu etablieren, indem er sich für Anpassungen im Baurecht, die Schaffung von Tiny-House-Parks, hohe ökologische Standards, finanzielle Förderungen sowie Aufklärungsarbeit und flexible Nutzungsmöglichkeiten stark macht. Dafür arbeitet der Verband mit Kommunen, Politik und Umweltorganisationen zusammen, entwickelte bereits eine Kleingebäude-Norm und fördert Projekte, um Tiny Houses als praktikable und umweltfreundliche Wohnalternative zu verankern.
Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) vertritt die Interessen der Campingplätze und Wohnmobilstellplatzbetreiber in Deutschland gegenüber Behörden, Verbänden und anderen Institutionen und setzt sich für die gemeinsamen fachlichen, bildungspolitischen und wirtschaftlichen Belange ein. Des Weiteren betreut, informiert und berät er seine Mitglieder in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Campingwesen stehen. Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. bildet auf Bundesebene die Plattform zur gezielten Förderung der Campingwirtschaft in Deutschland. Ziel ist es, Camping als qualitativ hochwertige Form der Freizeit- und Urlaubsgestaltung in der deutschen und auch europäischen Tourismuswirtschaft zu positionieren. Zum Tiny House Verband e. V.: www.tiny-house-verband.de
Pressemitteilung „Camping-Boom in Deutschland erreicht neuen Höchststand“
Camping gehört weiterhin zu den beliebtesten Urlaubsformen in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt entfiel 2025 rund jede elfte der insgesamt 497,4 Millionen Gästeübernachtungen auf Campingplätze. Damit liegt das Ergebnis deutlich über dem Niveau von 2019. Trotz pandemiebedingter Rückgänge hat sich die Zahl der Campingübernachtungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr als verdoppelt.
Vor diesem Hintergrund laufen die Vorbereitungen für die Reise + Camping 2027 in der Messe Essen bereits auf Hochtouren. Als größte Ferienmesse in Nordrhein-Westfalen greift sie frühzeitig aktuelle Entwicklungen rund um mobiles Reisen und naturnahe Freizeitformen auf.
Weitere Informationen finden Sie unten in der Pressemitteilung als Download.
Als Campingplatz Teil des
Carthago-Empfehlungsnetzwerks werden
BVCD-Fördermitglied Carthago steht als Reisemobil-hersteller täglich im Austausch mit Menschen, die das Reisen lieben – und stets auf der Suche nach besonderen Campingplätzen sind. Und genau an diesem Punkt kommen Campingplatzbetreiber ins Spiel:
Carthago bietet ihnen die Möglichkeit, sich auf den Carthago-Kanälen – von der Website bis hin zum Newsletter – vorzustellen. Das steigert nicht nur die Sichtbarkeit des Platzes, sondern bringt auch neue Gäste, die gezielt nach hochwertigen Stell- und Campingplätzen suchen.
Gleichzeitig profitiert auch Carthago: Kundinnen und Kunden erhalten wertvolle Empfehlungen aus erster Hand, und das Unternehmen kann Reiseziele präsentieren, die perfekt zu ihren Bedürfnissen passen.
Bei Interesse, Teil des Empfehlungsnetzwerks zu werden, freut sich Carthago über eine Nachricht.
Anmeldungen hier:
Carthago, Lisa Messmer
Mail: [email protected]
Mecklenburg-Vorpommern stärkt Campingtourismus: Neue Waldabstandsregelung zum Saisonstart
Backhaus: Mehr Qualität für Campingplätze – ohne den Schutz unserer Wälder zu vernachlässigen
Mecklenburg-Vorpommern stärkt den Campingtourismus im Land. Mit einer Änderung der Waldabstandsverordnung schafft die Landesregierung neue Möglichkeiten, bestehende Campingplätze zu modernisieren und an aktuelle touristische Standards anzupassen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die entsprechende Änderungsverordnung am 12. März 2026 unterzeichnet. Sie soll zum 1. April 2026 – pünktlich zum Start der neuen Campingsaison – in Kraft treten. „Camping gehört zu den erfolgreichsten touristischen Angeboten in Mecklenburg-Vorpommern. Viele Gäste schätzen besonders die naturnahen Plätze an Seen, Küsten und in unseren Wäldern. Deshalb ist es wichtig, dass Betreiber ihre Anlagen modernisieren und an die Erwartungen der Gäste anpassen können“, sagte Backhaus.
Mehr Möglichkeiten zur Modernisierung bestehender Campingplätze
Die Änderung der Waldabstandsverordnung ermöglicht künftig bauliche Anpassungen auf bestehenden Camping- und Wochenendplätzen, auch wenn der gesetzliche Waldabstand unterschritten wird. Das heißt, der gesetzliche Waldabstand von 30 Metern bleibt grundsätzlich bestehen. Neu ist, dass bei bestehenden Anlagen Ausnahmen zugelassen werden können, damit notwendige Modernisierungen auch innerhalb des Abstands möglich werden. Damit können unter Bestandsschutz stehende Anlagen an heutige Qualitätsanforderungen angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise moderne Sanitäranlagen, barrierefreie Infrastruktur, energieeffiziente Gebäude oder zeitgemäße
Serviceeinrichtungen. Wenn eine Sanierung bestehender Anlagen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, können künftig auch Ersatzneubauten am gleichen Standort zugelassen werden. In Einzelfällen sind zudem nicht wesentliche Erweiterungen oder Verlagerungen innerhalb des bestehenden Platzgeländes möglich. „Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Planungssicherheit für Betreiber. Sie können ihre Plätze weiterentwickeln und in Qualität investieren, ohne dass unnötige bürokratische Hürden Modernisierungen blockieren“, erklärte Backhaus.
Tourismus und Schutz des Waldes gemeinsam im Blick
Viele Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern liegen in unmittelbarer Nähe zu Waldflächen. Die neue Regelung erleichtert notwendige Anpassungen, ohne den Schutz des Waldes aus dem Blick zu verlieren. „Unser Anspruch ist, Tourismusentwicklung und den Schutz des Waldes zusammenzudenken. Die neue Verordnung zeigt, dass beides möglich ist: attraktive Angebote für Gäste und gleichzeitig ein verantwortungsvoller
Umgang mit unseren Wäldern“, sagte Backhaus. Auch künftig gilt: Die Regelungen betreffen ausschließlich den Waldabstand bestehender Anlagen. Alle Vorhaben müssen weiterhin den bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zudem bleiben die Verkehrssicherungspflichten und Schutzanforderungen für den Wald unverändert bestehen. Die Anpassungen schaffen somit mehr Flexibilität für Modernisierungen, ohne die grundlegenden Schutzprinzipien des Waldrechts aufzugeben.
Eine Information von:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1 | 19061 Schwerin
KI Sichtbarkeits-Offensive für Campingplätze
Fit für die Zukunft – jetzt bewerben!
Die neue KI‑Sichtbarkeits‑Offensive für Campingplätze unterstützt Betriebe dabei, ihre digitale Auffindbarkeit in einer Zeit rasant wachsender KI‑Suchsysteme nachhaltig zu stärken. Das Programm zeigt, welche strategischen, technischen und kommunikativen Schritte notwendig sind, damit Campingplätze auch künftig von Gästen gefunden und von KI‑Assistenten empfohlen werden.
Interessierte Betriebe können sich ab sofort unter www.ki-offensive.info bewerben.
Die vollständigen Informationen, Hintergründe und Details zum Förderprogramm finden Sie in der Pressemitteilung, die wir hier als PDF zum Download bereitstellen.
DTV-Positionspapier
"Kommunale Tourismusförderung"
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat ein Positionspapier erstellt, das auch für Campingplatzbetreiber wichtige Hinweise gibt. Download des Papiers unten möglich.
DCHV: Caravaning Frühjahrsmessen 2026
Der Deutsche Caravaning Handels‑Verband (DCHV) zieht eine positive Bilanz der Frühjahrsmessen 2026. Die großen Caravaning‑Veranstaltungen in Stuttgart, Hamburg, Hannover, München und Essen verzeichneten zusammen rund 624.000 Besucher, ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr.
Besonders bemerkenswert: Rund 65 Prozent der Messegäste interessierten sich vorrangig für Caravaning.
Die Hersteller und Fachhändler berichten von stabilen Verkäufen direkt auf den Messen sowie einem starken Nachmessegeschäft. Der DCHV sieht darin ein klares Zeichen für die anhaltend hohe Nachfrage und die Attraktivität der Urlaubsform Caravaning, die vielen Menschen Flexibilität und Unabhängigkeit bietet.
Auch der Blick auf den Gesamtmarkt stimmt optimistisch: 1,95 Millionen Freizeitfahrzeuge waren 2025 in Deutschland zugelassen, ein weiterer Hinweis auf das große Interesse an dieser Urlaubsform. Für die Branche bleiben Messen ein wichtiger Ort, um Produkte live zu erleben, Marken zu vergleichen und neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen.
Die vollständige Pressemitteilung steht als PDF zum Download bereit.
Rekordjahr für den Campingtourismus in Deutschland
Der Camping-Boom ist ungebrochen: Campingtourismus hat Deutschland in 2025 einen historischen Übernachtungsrekord verzeichnet
BERLIN – Der deutsche Campingtourismus eilt von Rekord zu Rekord. Trotz eines volatilen wirtschaftlichen Umfelds steht jetzt fest, dass das Jahr 2025 als das bislang erfolgreichste in der Geschichte der Branche in die Statistik eingegangen ist.
Nach aktuellen Auswertungen seitens des Statistischen Bundesamtes verzeichneten die deutschen Campingplätze im Jahr 2025 rund 44,7 Mio. Übernachtungen, wodurch alle Vorjahre damit in den Schatten gestellt wurden. Es steht jetzt fest, dass die finale Jahresmarke die bisherigen Höchstwerte (2024: 42,9 Millionen) mit rund 1,8 zusätzlichen Übernachtungen signifikant übertroffen hat. Daraus ergibt sich ein Wachstum von 4,2 Prozent. Letztlich ist es damit der Campingtourismus, der Deutschland mit insgesamt 497,5 Millionen Übernachtungen damit ein neues touristisches Rekordjahr beschert hat. Denn während die Hotellerie leichte Verluste (-0,4%) hinnehmen musste und Ferienwohnungen/Ferienhäuser in etwa gleich blieben, konnte Camping deutlich zulegen. Und das obwohl hinsichtlich des Wetters eine eher unterdurchschnittliche Situation festzustellen war.
BVCD-Präsident Stefan Zierke ist überzeugt, dass diese Entwicklung auch weiterhin Bestand haben wird: "Unsere Unternehmen im Campingtourismus zeigen, dass man mit Qualität und guten strategischen Entscheidungen im touristischen Markt langfristig erfolgreich sein kann. Die statistischen Werte des Jahres 2025 sind herausragend und belegen, dass der Campingboom anhält. Wir sind der Paicemaker bei der Wachstumsentwicklung!"
Auch die BVCD-Geschäftsführung zeigt sich erfreut: „Dass die Zahl von über 44 Millionen Übernachtungen deutlich übertroffen wurde ist ein beeindruckendes Signal für die Vitalität unserer Branche“, kommentiert Prof. Dr. Frank Schaal, Geschäftsführer des Branchenverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD). „Camping ist längst kein Nischenprodukt mehr, sondern eine tragende Säule des Deutschland-Tourismus.“ Die bärenstarken Jahreszahlen für 2025 untermauern die Attraktivität des Standorts Deutschland als eine der führenden Camping-Destinationen in Europa.
Reise + Camping und Fahrrad Essen 2026 feiern starken Saisonauftakt
Messe-Doppel überzeugt mit vollen Hallen und guter Stimmung
Mit über 83.000 Besuchern sind die Reise + Camping (25. Februar bis 1.
März 2026) und die Fahrrad Essen (26. Februar bis 1. März 2026) in der
Messe Essen erfolgreich zu Ende gegangen. Zu erleben war wieder die
gesamte Bandbreite individueller Urlaubsformen – vom klassischen Zelt
über kompakte Kastenwagen und vollintegrierte Reisemobile bis hin zu
Glamping-Chalets und modernen Mobilheimen. Auf der Fahrrad Essen
prägten unter anderem E-Bikes, Falträder und cleveres Zubehör das
Angebot. Rund 750 Aussteller aus 18 Ländern machten die Messen
erneut zu einem zentralen Publikumsmagneten in Nordrhein-Westfalen.
„Die letzten Tage haben einmal mehr gezeigt, wie groß das Interesse an
individuellem Reisen, mobilem Urlaub und aktiver Freizeitgestaltung ist.
Die Hallen waren sehr gut besucht, die Stimmung ausgezeichnet und der
direkte Austausch zwischen Ausstellern und Besuchern intensiv und
zielgerichtet“, resümiert Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer der Messe
Essen. „Unser Messe-Doppel ist damit Trendbarometer und starke
wirtschaftliche Plattform für Aussteller und Destinationen.“
„Erlebnis Campingland Deutschland“ begeistert Besucher
Im Mittelpunkt der Reise + Camping 2026 stand das Partnerland „Erlebnis
Campingland Deutschland“, das die Vielfalt heimischer Urlaubsregionen
präsentierte – von der Küste bis in den Alpenraum. Campingplätze,
Glamping-Angebote und nachhaltige Konzepte zeigten eindrucksvoll,
wie facettenreich und hochwertig Campingurlaub in Deutschland ist.
„Die Reise + Camping in Essen ist für uns die ideale Bühne, um neue
Zielgruppen für den Urlaub im eigenen Land zu begeistern, und das neue
Konzept in Halle 7 ist dabei ein voller Erfolg“, betont Prof. Dr. Frank Schaal,
Geschäftsführer des Bundesverbands der Campingwirtschaft in
Deutschland e.V. (BVCD). „Die hohe Resonanz und die Qualität der
Gespräche bestätigen die starke Nachfrage und das große Interesse am
Campingstandort Deutschland.“
Der Deutsche Camping-Club e.V. (DCC) unterstrich auf der Reise +
Camping einmal mehr die enge und langjährige Verbundenheit mit dem
Messestandort Essen und vereinbarte eine weitere Zusammenarbeit für
die kommenden Jahre. Die Veranstaltung bot dem Verband nicht nur
Raum für den Austausch mit Campingfreunden, Partnern und
Branchenvertretern, sondern auch einen feierlichen Rahmen für
besondere Ehrungen. Mit den DCC-Europapreisen 2026 wurden der
Camping- und Ferienpark Wulfener Hals (Deutschland), Camping
Olachgut (Österreich), das Aminess Atea Camping Resort (Kroatien)
sowie Camping Ribamar (Spanien) ausgezeichnet. Der DCC-Europapreis
in Platin 2026 (Lifetime Award) ging an Camping Holmernhof
(Deutschland) und Camping Le Brasilia (Frankreich). Mit dem Deutschen
Campingpreis 2026 ehrte der DCC zudem Klaus Büttner,
Geschäftsführer der Frankana Freiko GmbH.
„Die Reise + Camping ist für den DCC seit mehr als 50 Jahren ein
wichtiger Termin im Kalender. Sie bringt Campingfreunde, Verbände und
Anbieter zusammen und setzt jedes Mal wichtige Impulse für die
Weiterentwicklung unserer Gemeinschaft“, erklärt Dieter Albert,
Präsident des Deutschen Camping-Clubs.
Fahrzeuge, Vanlife und Technik im Fokus
In den Hallen 2 und 3 standen Wohnwagen, Reisemobile und
Kastenwagen im Mittelpunkt. Besucher konnten Modelle vergleichen und
sich beraten lassen. Die VanLife Lounge bot praxisnahe Einblicke in den
Selbstausbau. Großes Interesse galt zudem Offroad-Fahrzeugen und innovativen
Technik-Lösungen. Auch Zelte und Outdoor-Equipment stießen auf
starke Nachfrage.
Fahrrad Essen 2026
Parallel zur Reise + Camping präsentierte die Fahrrad Essen die neuesten
Entwicklungen rund ums Zweirad. E-Bikes, Lastenräder und sportliche
Modelle konnten auf Parcours getestet werden. Die enge Verzahnung beider Veranstaltungen erwies sich erneut als Erfolgsfaktor: Viele Besucher kombinierten Themen wie Campingurlaub, Radreisen und nachhaltige Mobilität.
Hohe Zufriedenheit und starke Kaufbereitschaft
Die Ergebnisse der Besucherbefragung unterstreichen den positiven
Gesamteindruck:
• 94 Prozent der Besucher der Reise + Camping waren mit ihrem
Messebesuch vollkommen zufrieden oder zufrieden.
• 92 Prozent planen einen erneuten Besuch 2027.
• 89 Prozent beider Messen erhielten während ihres Messebesuchs
konkrete Ideen und Anregungen.
• Mehr als die Hälfte der Besucher tätigte einen Kauf bzw. eine
Buchung oder plant dies im Nachgang.
Auch auf Ausstellerseite zeigt sich eine hohe Zufriedenheit: 93 Prozent
der befragten Unternehmen wollen 2027 erneut teilnehmen.
Termine für 2027 stehen fest
Die nächste Reise + Camping findet vom 24. Februar bis 28. Februar 2027
in der Messe Essen statt.
Neuer Branchenbericht erschienen
Der im Januar 2026 erschienene Branchenbericht gibt einen guten Überblick über die wichtigsten Fakten im Campingtourismus in Deutschland
Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) hat seinen neuen Branchenbericht veröffentlicht. Die Zahlen belegen: Camping ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern eine tragende Säule des deutschen Tourismus. Mit einem Rekord von über 42,9 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 und einem Bruttoumsatz von rund 20,7 Milliarden Euro festigt die Branche ihre Position als Wachstumstreiber.
Der neue Branchenbericht, zeichnet das Bild einer Branche im Aufwind. Während andere Beherbergungsformen teils noch mit den Nachwirkungen der vergangenen Krisenjahre kämpfen, verzeichnet der Campingsektor ein kontinuierliches Wachstum. Mit knapp 43 Millionen Übernachtungen wurde der bisherige Höchststand erneut übertroffen. Und das Jahr 2025 wird das Jahr 2024 als Rekordjahr ablösen. Denn schon mit der Auswertung der Jahreszahlen bis Oktober 2025 zeigt sich, dass das vergangene Jahr wieder mit einem Rekord abschließen wird. Besonders beeindruckend: Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 entspricht dies einem Zuwachs von rund 20 Prozent.
„Jede elfte Übernachtung in Deutschland findet mittlerweile auf einem Campingplatz statt“, betont Stefan Zierke, Präsident des BVCD. „Das zeigt deutlich, dass die Sehnsucht nach naturnahem, flexiblem und nachhaltigem Urlaub ungebrochen ist. Camping ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen.“
Der Bericht kann sowohl online gelesen werden und steht zum Download bereit.
Den Branchenbericht online lesen:
Laden Sie den aktuellen Branchenbericht als PDF herunter
DTV Mahnung trotz Rekordjahr:
Deutschlandtourismus steht vor Investitionslücke
Berlin, 11. Februar 2026: „Der Deutschlandtourismus hat 2025 das beste Ergebnis seiner Geschichte erzielt“, sagt Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Hotels, Pensionen und Campingplätze zählten laut dem Statistischen Bundesamt 497,5 Millionen Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland. Das sind 0,3 Prozent mehr als im bisherigen Rekordjahr 2024. Inländische Gäste treiben diese Entwicklung voran; auf sie entfallen 83 Prozent der Übernachtungen.
Von 2005 bis 2025 stiegen die Übernachtungszahlen um mehr als 150 Millionen. „Die touristische Infrastruktur muss mit der steigenden Nachfrage Schritt halten. Sonst drohen Überlastungen in den Tourismusregionen und ein Imageschaden für das Reiseland Deutschland“, so Meyer. Gäste erwarten verlässliche Busse und Bahnen, gepflegte Rad- und Wanderwege, saubere Strände und Städte, barrierefreie Sehenswürdigkeiten. Der demografische Wandel erhöht den Bedarf an leicht zugänglichen Angeboten. „Angesichts leerer Kassen in den Kommunen blicken wir jedoch mit Sorge in die Zukunft, ob die Infrastruktur den Ansprüchen der Reisenden weiter gerecht werden kann“, erklärt Meyer.
Die Kommunen, die maßgeblich in den Ausbau und die Instandhaltung des Tourismus vor Ort investieren, sind finanziell überlastet. Das Haushaltsdefizit der Kommunen wächst, damit fehlen die notwendigen Mittel. „Entlasten Bund und Länder die Kommunen nicht, droht die Basisinfrastruktur in den Tourismusregionen zu bröckeln. Das gefährdet die erfolgreiche Entwicklung des Deutschlandtourismus“, warnt der DTV-Präsident.
Deutscher Tourismusverband
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) ist der Dachverband der kommunalen, regionalen und landesweiten Tourismusorganisationen in Deutschland. Er positioniert den Tourismus als Leitökonomie, setzt sich für eine stabile öffentliche Finanzierung ein und engagiert sich für einen nachhaltigen Qualitätstourismus. Seit 1902 vertritt der DTV die Interessen des öffentlich finanzierten Deutschlandtourismus gegenüber Politik und Behörden, vernetzt die Branche und entwickelt Qualitätsstandards. Der Tourismus leistet mit 2,7 Millionen Beschäftigten und einer Bruttowertschöpfung von 144 Milliarden Euro einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands (DIW Econ: Wirtschaftsfaktor Tourismus 2024).
Rechtsprechung: Online-Buchungen müssen künftig leichter widerrufbar sein
Online-Buchungen müssen künftig leichter widerrufbar sein
Wichtig für Campingplatzbetreiber, die online über ihre Webseite buchbar sind: Der Bundestag hat ein neues Verbraucherschutzpaket beschlossen. Zentraler Punkt des Gesetzes ist ein verpflichtender Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge. Für Verbraucher sollen künftig Verträge ebenso einfach widerrufen können, wie sie von ihnen abgeschlossen wurden. Die Neuregelung betrifft damit auch digitale Buchungen im Gastgewerbe.
Der Bundestag hat im Dezember ein Gesetzespaket zur Stärkung des Verbraucherschutzes verabschiedet. Kernpunkt ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion, des sogenannten Widerrufsbuttons, für online geschlossene Verträge. Damit wird die EU-Vorgabe umgesetzt, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie vorsieht.
Künftig müssen die Campingplätze also sicherstellen, dass ihre Kunden Verträge digital genauso unkompliziert widerrufen können, wie sie diese zuvor abgeschlossen haben.
Relevanz für Campingplätze: Für die Campingtouristik (insbesondere mit angeschlossener Gastronomie) ist diese Neuregelung relevant, da viele Leistungen inzwischen online angebahnt oder abgeschlossen werden. Dazu zählen beispielsweise Zimmerbuchungen in Mobilheimen und Glampingzelten, Stellplatzbuchungen, Gutscheine, Veranstaltungstickets oder digital gebuchte Zusatzleistungen. Die Campingplatz-Betriebe müssen also prüfen, welche ihrer Angebote als online geschlossene Fernabsatzverträge gelten und wo künftig ein Widerrufsbutton vorzusehen ist. Wer solche Buchungsstrecken und Prozesse nicht anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und Konflikte mit Kunden.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird auf sieben Prozent gesenkt
„Auch ein guter Tag für die Campingplätze in Deutschland“
Am 19. Dezember 2025 erfolgte die Zustimmung durch den Deutschen Bundesrat: die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie sinkt zum 1. Januar 2026 von 19 auf sieben Prozent. „Das ist auch eine gute Botschaft für die Campingplätze in Deutschland. Die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie macht auch die Campingbranche stärker“, kommentiert Frank Schaal, Geschäftsführer des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland diese Entscheidung. „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen macht Deutschland international wettbewerbsfähiger. Insbesondere im ländlichen Raum trägt diese Maßnahme auch dazu bei, ein gastronomisches Angebot vor Ort überhaupt noch zu sichern, auch auf vielen kleineren Campingplätzen. Damit wird der ganze Tourismusstandort Deutschland gestärkt. Da kann man sich auch mal bei der Bundesregierung bedanken!“
BVCD-Fördermitglieder Gastmanager und c1:Manager by jawigo starten starke Kooperation
Praxisnahe PMS-Lösungen – lokal und cloudbasiert
Die beiden BVCD-Fördermitglieder Gastmanager GmbH aus Österreich und die jawigo GmbH aus Deutschland geben ihre enge Zusammenarbeit bekannt. Beide Unternehmen entwickeln seit vielen Jahren praxisorientierte Gästeverwaltungssoftware – sogenannte Property Management Systeme (PMS) – speziell für Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe. Die Lösungen entstehen aus der Branche heraus – von Praktikern für Praktiker. Ziel der Kooperation ist es, Synergien zu nutzen und den Anwenderinnen und Anwendern künftig ein noch breiteres Spektrum an PMS-Lösungen zu bieten: von der lokal installierten Software c1:Manager bis hin zur cloudbasierten Gastmanager-Software. So können Betriebe genau jene Lösung wählen, die optimal zu ihren individuellen Anforderungen passt. „Uns verbinden die gleichen Werte: Wir entwickeln Software nicht vom Schreibtisch aus, sondern direkt aus der Praxis. Gemeinsam können wir Innovationen schneller umsetzen und unseren Kunden die Wahlfreiheit geben – ob lokal oder in der Cloud“, betonen die Geschäftsführer beider Unternehmen.
Mehrwert für Anwenderinnen und Anwender
• Erweiterte Funktionsvielfalt: Durch den Austausch beider Entwicklungsteams
profitieren Kundinnen und Kunden künftig von neuen, praxisnahen Features, die aus
unterschiedlichen Anwendungserfahrungen entstehen.
• Schnellere Weiterentwicklung: Gemeinsame Entwicklungsressourcen ermöglichen
kürzere Innovationszyklen und regelmäßige Updates.
• Stabilität und Zukunftssicherheit: Zwei etablierte Unternehmen bündeln ihre
Kompetenzen, um langfristige Planungssicherheit für alle Anwender zu
gewährleisten.
• Persönlicher Service auf beiden Seiten: Sowohl Gastmanager als auch jawigo
stehen für Verlässlichkeit und individuelle Betreuung – regional verankert, persönlich
erreichbar.
Mit dieser Kooperation bündeln jawigo und Gastmanager ihre langjährige Erfahrung und positionieren sich bewusst als verlässliche, praxisnahe Alternative zu internationalen Großkonzernen. Beide Unternehmen stehen für persönliche Betreuung, Innovationskraft und echte Kundennähe. Die gemeinsame Botschaft lautet:
Wer eine Gästeverwaltungssoftware sucht, findet bei Gastmanager und jawigo die
passende Lösung – aus der Praxis, für die Praxis. Damit wieder mehr Zeit für das
Wesentliche bleibt: Ihre Gäste!
Über jawigo GmbH / c1:Manager
Die jawigo GmbH mit Sitz in Weiler-Simmerberg (Deutschland) ist Entwickler der PMSLösung c1:Manager, einer lokal installierten Software zur Verwaltung von Campingplätzen und Ferienanlagen. Das Unternehmen blickt auf über 20 Jahre Branchenerfahrung zurück und steht für praxisorientierte, stabile Systeme mit umfassendem Funktionsumfang und persönlichem Service. Weitere Informationen: www.jawigo.de
Über Gastmanager GmbH
Die Gastmanager GmbH mit Sitz in St. Wolfgang am Wolfgangsee (Österreich) entwickelt seit vielen Jahren cloudbasierte, modulare Softwarelösungen für die Gästeverwaltung und das Betriebsmanagement von Campingplätzen und Beherbergungsbetrieben. Das Team vereint Branchenerfahrung mit technischem Knowhow und legt besonderen Wert auf Benutzerfreundlichkeit, Flexibilität, persönliche Betreuung und praxisnahe Innovation. Weitere Informationen: www.gastmanager.com
Pressekontakte:
jawigo GmbH
PR & Kommunikation: Dietmar Jankowski
Schreckenmanklitz 18, 88171 Weiler-Simmerberg Deutschland
[email protected] | Tel. +49 (0) 8381 929359
Gastmanager GmbH
PR & Kommunikation: Harald Prohaska, MBA
A-5360 St. Wolfgang, Schwarzenbach 16
[email protected] | Tel. +43 (0) 6138 207 07
Dr. Gunter Riechey mit Ehrennadel des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet
Dr. Gunter Riechey, Geschäftsführer der Haveltourist GmbH & Co. KG, ist von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit der Ehrennadel des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung würdigt besondere Verdienste im Ehrenamt. Im Rahmen der feierlichen Verleihung wurde Dr. Riecheys langjähriges ehrenamtliches Engagement für die Campingwirtschaft hervorgehoben – insbesondere seine Tätigkeit im Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) sowie im Verband der Camping- und Freizeitbetriebe Mecklenburg-Vorpommern (VCFMV), dem heutigen BVCD-MV. „Ich freue mich sehr über die Ehrung. Zugleich ist sie Anerkennung unseres Verbandes als bedeutsamer Akteur in unserem Bundesland sowie der gesamten Campingbranche als wichtiger Teil der Tourismuswirtschaft“, erklärt Dr. Gunter Riechey.
Der BVCD gratuliert herzlich zu dieser Ehrung!
Neues von WeWash
Digitale Services werden immer beliebter & Scan2Wash macht das Waschen und Trocknen noch einfacher für Gäste und Campingplatz-Betreibende
Positionspapier zu:
Elektrische Anlagen auf Campingplätzen
Berlin, 02.10.2025 Bislang wurden die elektrischen Anlagen (Stromleitungen, Trafos etc.) auf Campingplätzen i.d.R. als nicht regulierungsbedürftige Kundenanlagen bewertet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH, 28.11.2024 - C-293/23) hat jedoch entschieden, dass die deutsche "Kundenanlage" nach § 3 Nr. 24a EnWG kein Vorbild im EU-Recht hat und unzulässige Ausnahmen von der Regulierung vorsehe. Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 13.05.2025, EnVR 83/20) folgte dem und urteilte jüngst: Netze, die Verteilnetze sind, können keine "Kundenanlagen" sein und dürften von der Regulierung nicht ausgenommen werden. Die Folge dieser Rechtsprechung ist eine Einstufung der elektrischen Anlagen auf Campingplätzen als regulierungsbedürftig; was erhebliche Bürokratie- und Kostenrisiken für die gesamte Branche bedeutet.
1. Die bisherige Rechtslage
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kennt mehrere Kategorien von elektrischen Anlagen bzw. Infrastruktureinrichtungen, die je nach Einordnung im Sinne des EnWG in unterschiedlichem Umfang den Entflechtungs- bzw. Regulierungsvorgaben des EnWG unterliegen.
Das allgemeine Versorgungsnetz ist umfassend reguliert. So müssen die im EnWG vorgesehenen Vorgaben zur Entflechtung nach den §§ 6 ff., die Betriebspflichten nach den §§ 11 ff., die Netzanschlusspflicht nach § 17 EnWG und die Netzzugangsregulierung nach §§ 20 ff. EnWG eingehalten werden.
Das geschlossene Verteilernetz nach § 110 EnWG ist teilweise von der Regulierung ausgenommen. Eine Einstufung der Energieversorgungsnetze auf Campingplätzen als geschlossenes Verteilernetz nach § 110 EnWG kommt jedoch nicht in Betracht, da eine solche Einstufung nur dann erfolgen kann, „wenn keine Letztverbraucher, die Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen, über das Netz versorgt werden oder nur eine geringe Zahl von solchen Letztverbrauchern, wenn diese ein Beschäftigungsverhältnis oder eine vergleichbare Beziehung zum Eigentümer oder Betreiber des Netzes unterhalten.“
Keine Energieversorgungsnetze und somit nicht reguliert sind Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a und 24b EnWG. Der Betreiber einer Kundenanlage ist kein Betreiber eines Energieversorgungsnetzes und kein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG, so dass für den Betrieb von Kundenanlagen die vorstehend genannten Regulierungsvorgaben und weiteren Pflichten nicht gelten. Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG sind:
„Energieanlagen zur Abgabe von Energie,
a) die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden,
b) mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage verbunden sind,
c) für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas unbedeutend sind und
d) jedermann zum Zwecke der Belieferung der an sie angeschlossenen Letztverbraucher im Wege der Durchleitung unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.“
Problematisch für Campingplätze ist bereits heute insbesondere das Kriterium der fehlenden Bedeutung der Anlage für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbes. Hierfür kommt es u.a. auf die Anzahl der angeschlossenen Letztverbraucher an. Eine feste Obergrenze, ab der eine Anlage nicht mehr als Kundenanlage einzustufen ist, lässt sich zwar weder aus der Gesetzesbegründung noch aus der Rechtsprechung ziehen. Anhand der neueren Rechtsprechung kann allerdings davon ausgegangen werden, dass bei einer Anzahl von etwa 200 angeschlossenen Letztverbrauchern das Kriterium wohl eher nicht mehr für die Annahme des Vorliegens einer Kundenanlage spricht. (Vgl. BGH Beschl. v. 12.11.2019 – EnVR 65/18, Rn. 34, OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.02.2020 – 3 Kart 729/19, Rn. 119)
Zwar hat die Rechtsprechung bislang lediglich Dauercamper eindeutig als Letztverbraucher angesehen (vgl. BGH Beschl. vom. 18.10.2011 – EnVR 68/10). Nach § 3 Nr. 25 EnWG ist ein Letztverbraucher aber „jede natürliche oder juristische Person, die Energie für den eigenen Verbrauch kauft“. Da die Energie auf Campingplätzen, anders als etwa in Hotels, sowohl an Dauercamper als auch an Kurzzeitgäste, insbesondere zur Steuerung des Verbrauchsverhaltens, i.d.R. verkauft wird, liegt es nahe sämtliche Gäste als Letztverbraucher zu betrachten.
Die Folge wäre, dass die elektrischen Anlagen auf nahezu jedem Campingplatz in Deutschland auch nach den bestehenden Regeln als regulierungsbedürftige Energieversorgungsnetze gelten könnten und Campingplatzbetreiber Energieversorgungsunternehmer wären.
2. Die aktuelle Rechtsprechung
Ende des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof mit einer bedeutsamen Entscheidung die deutsche Regelung der „Kundenanlage“ als unvereinbar mit europäischem Recht erklärt und das Problem für die Campingbranche erheblich verschärft:
„Eine nationale Regelung wie die in Rn. 47 des vorliegenden Urteils beschriebene ist indessen geeignet, eine nicht unerhebliche Anzahl von Einrichtungen vom Anwendungsbereich der den Verteilernetzbetreibern obliegenden Verpflichtungen auszunehmen, obwohl diese Einrichtungen Anlagen betreiben, die unstreitig dazu dienen, Elektrizität mit Hoch‑, Mittel oder Niederspannung, die zum Verkauf an Kunden bestimmt ist, weiterzuleiten, und so dazu beitragen, im Widerspruch zu den wirklich integrierten Märkten, die mit der Richtlinie 2019/944 gemäß ihrem Art. 1 geschaffen werden sollen, aufgeteilten Märkten Vorschub zu leisten.“ (EuGH, 28.11.2024 - C-293/23, Rn. 77)
Dem ist der BGH in diesem Frühjahr gefolgt: „Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde eine Energieanlage für den Wettbewerb im Sinn von § 3 Nr. 24a Buchst. c EnWG als unbedeutend angesehen, wenn sie weder in technischer noch in wirtschaftlicher noch in versorgungsrechtlicher Hinsicht ein Ausmaß erreichte, das Einfluss auf den Versorgungswettbewerb und die durch die Regulierung bestimmte Lage des Netzbetreibers haben konnte. […] Daran hält der Senat nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union […] an dessen Auslegungsergebnis die nationalen Gerichte gebunden sind […], nicht fest. Die Vorschrift des § 3 Nr. 24a EnWG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass eine Energieanlage nur dann eine Kundenanlage gemäß 3 Nr. 24a EnWG sein kann, wenn sie kein Verteilernetz […] ist. Ist das Leitungssystem dagegen Teil des regulierten (Verteiler-)Netzes, kann sie nicht von der Regulierung ausgenommen werden. Der Betreiber eines solchen Leitungssystems ist Verteilernetzbetreiber nach Art. 2 Nr. 29 EltRL 2019 (Art. 2 Nr. 6 EltRL 2009).“ (BGH, Beschluss vom 13.05.2025 - EnVR 83/20, Rn 17f.)
3. Fazit
Campingplätze werden in aller Regel durch kleine und mittelständische Unternehmen geführt. Für diese bedeutet die gegenwärtige Rechtslage eine erhebliche Gefahr für den Fortbestand. Die bürokratischen und wirtschaftlichen Anforderungen, die an Energieversorgungsunternehmen gestellt werden, sind Campingplatzbetriebe schlicht nicht in der Lage zu erfüllen. Abhilfe durch eine geeignete nationale Gesetzgebung ist zwingend erforderlich!
Der Bundesverband der Campingwirtschaft e.V. (BVCD) und seine Landesverbände setzen sich gemeinsam für eine bessere Regelung ein und fordern die Politik auf, Regelungen zu schaffen, die die überwiegend auf Familienbetrieben aufbauende Branche schützen und entlasten.
Berlin, den 02.10.2025
"Bauturbo" der Bundesregierung ermöglicht auch Chancen für Campingplätze
Die Gesetzesänderung, die es Kommunen ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines aufwendigen Bebauungsplans (B-Plan) zu verzichten, wird als „Wohnungsbau-Turbo“ oder „Bau-Turbo“ bezeichnet und ist Teil einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB). Sie wurde im Oktober 2025 Bundestag beschlossen und ist bis Ende 2030 befristet.
Was steckt konkret hinter dem „Bau-Turbo“?
Das Hauptziel dieser Sonderregelung ist die massive Beschleunigung der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Deutschland. Die Aufstellung eines herkömmlichen Bebauungsplans dauert oft mehrere Jahre, was den Wohnungsbau erheblich verzögert. Der "Bau-Turbo" soll diesen Planungsprozess drastisch verkürzen.
Zentrale Punkte der Vereinfachung
- Verzicht auf Bebauungsplan (§ 246e BauGB-neu):
- Kommunen erhalten die Möglichkeit, für bestimmte Wohnbauprojekte eine Baugenehmigung zu erteilen, ohne dafür einen klassischen, zeitaufwendigen Bebauungsplan aufstellen zu müssen.
- Dies spart Kosten und vor allem viel Zeit.
- Abweichung von Bauvorschriften:
- Die Regelung erlaubt es den Kommunen, in erforderlichem Umfang von den Vorschriften des Baugesetzbuches oder darauf basierenden Vorschriften abzuweichen, um Wohnraum zu schaffen.
- Dies ermöglicht flexibleres Handeln, zum Beispiel bei der Nachverdichtung (Bauen in bereits bebauten Gebieten), Aufstockung von Gebäuden oder dem Umbau von Bestandsgebäuden.
- Beschleunigtes Genehmigungsverfahren:
- Wendet eine Kommune das Turbo-Verfahren an, verkürzt sich die Prüfzeit für Bauanträge stark, in manchen Entwürfen war von maximal zwei bis drei Monaten die Rede.
- Teilweise ist auch eine Genehmigungsfiktion vorgesehen: Reagiert die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (z. B. drei Monate) auf den Antrag, gilt die Genehmigung als erteilt.
- Freiwillige Anwendung und kommunale Kontrolle:
- Die Anwendung der Sonderregelung ist freiwillig (eine Kann-Regelung).
- Die Kommunen behalten die Kontrolle darüber, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Hintergrund und Motivation
Die Motivation für den "Bau-Turbo" liegt in der aktuellen Wohnungsnot und dem Ziel der Bundesregierung, den Wohnungsbau massiv anzukurbeln. Durch die signifikante Verkürzung der Planungs- und Genehmigungszeiten sollen Bauprojekte schneller realisiert werden können, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Die Maßnahme ist als befristete Sonderregelung konzipiert, die es den Kommunen als Reaktion auf die Krise ermöglicht, unbürokratischer zu handeln.
Wo ist der potenzielle Nutzen für Campingplätze zu sehen?
Der „Bau-Turbo“ ist in erster Linie darauf ausgerichtet, den Wohnungsbau massiv zu beschleunigen. Dennoch können bestimmte Aspekte der Gesetzesänderung auch indirekt oder durch die allgemeine Verfahrensvereinfachung der Bauleitplanung für Campingplätze relevant werden, insbesondere wenn diese Erweiterungen oder Ergänzungen planen.
Hier sind die potenziellen Bereiche, in denen Campingplätze profitieren könnten:
1. Indirekte Nutzung für campingspezifische Bauwerke
Obwohl der Kern des Bau-Turbos die Schaffung von Wohnraum ist, profitieren nach den Gesetzesbegründungen auch Infrastruktureinrichtungen wie Kitas, Stadtteilbibliotheken oder Schulen von der Beschleunigung, da sie oft in direktem Zusammenhang mit Wohnquartieren stehen.
Für einen Campingplatz könnte das bedeuten, dass Bauvorhaben, die der Infrastruktur und Versorgung der Camper dienen, indirekt oder durch ähnliche Mechanismen profitieren, falls sie im Rahmen von wohnungsnahen Entwicklungen liegen oder die Kommunen die neuen, vereinfachten Instrumente des Baugesetzbuches anwenden:
- Vereinfachte Baugenehmigung für Service-Gebäude: Bauvorhaben auf Campingplätzen, wie neue Sanitärgebäude, Rezeptionen, gastronomische Einrichtungen oder Mobilheime (die nach Landesrecht oft als Sonderbauten gelten), erfordern in der Regel eine Baugenehmigung. Die im Rahmen des Bau-Turbos allgemein geschaffenen Mechanismen der Verfahrensbeschleunigung und der Genehmigungsfiktion (Genehmigung gilt nach einer Frist als erteilt) könnten hierfür positive Effekte haben.
- Beschleunigte Planänderungen: Wenn für eine Erweiterung des Campingplatzes oder die Ergänzung von Anlagen eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans (Sondergebiet "Campingplatzgebiet") notwendig ist, könnten die allgemeinen Vereinfachungen im Bauleitplanverfahren, die die Novelle des BauGB mit sich bringt (z. B. verkürzte Fristen, vereinfachte Beteiligungsverfahren), auch auf diesen Bereich angewendet werden.
2. Lockerungen für Bauen im Außenbereich
Campingplätze liegen häufig im Außenbereich (§ 35 BauGB), wo die Errichtung neuer Bauwerke grundsätzlich stark eingeschränkt ist.
Die BauGB-Novelle, zu der der "Bau-Turbo" gehört, sieht auch eine behutsame Öffnung des Außenbereichs für neuen Wohnraum vor, meist im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.
- Erweiterungen im Zusammenhang: Soll ein Campingplatz im Zuge einer solchen Entwicklung erweitert werden, könnten die vereinfachten Abweichungsmöglichkeiten oder die generelle Neubewertung von Bauvorhaben im Außenbereich der Kommune mehr Spielraum geben, Erweiterungen oder Anpassungen auf Campingplätzen (z. B. für Mobilheime, die dem zeitweiligen Freizeitwohnen dienen) schneller zuzulassen.
Fazit
Campingplätze profitieren nicht direkt von der Möglichkeit, auf den B-Plan zu verzichten, um reinen Campingplatz-Zweckbau zu realisieren. Sie profitieren jedoch von den begleitenden Verfahrensvereinfachungen und Beschleunigungen im Baugesetzbuch, die im Zuge der Bau-Turbo-Gesetzgebung eingeführt wurden, um Bauprojekte allgemein zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Ob und wie stark diese Vereinfachungen bei einem konkreten Campingplatz-Projekt greifen, hängt letztlich von der Entscheidung der Kommune und den landesspezifischen Bau- und Campingplatzverordnungen ab.
Berlin, den 16.10.2025