Barrierefreie Webseiten - Wann muss der Campingplatz handeln?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für bestimmte Websites und Apps – darunter können auch Webseiten von Campingplätzen fallen. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umsetzt [1].
Wann muss eine Campingplatz-Website barrierefrei sein?
Ob eine Campingplatz-Website unter die Pflicht fällt, hängt davon ab, ob sie als Dienstleistung gilt, die unter das BFSG fällt. Laut Gesetz betrifft die Pflicht zur Barrierefreiheit:
- Websites und Apps, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, z. B. Buchungssysteme, Online-Zahlungen oder Informationen zu Produkten und Services.
- Unternehmen, die nicht als Kleinstunternehmen gelten. Kleinstunternehmen sind laut EU-Definition solche mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA basiert. Das bedeutet u. a.:
- Texte müssen gut lesbar sein.
- Inhalte sollen auch mit Screenreadern nutzbar sein.
- Navigation muss per Tastatur möglich sein.
- Alternativtexte für Bilder.
- Videos mit Untertiteln oder Gebärdensprache.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
- Kleinstunternehmen sind von der Pflicht ausgenommen, es sei denn, sie bieten besonders relevante Dienstleistungen an.
- Es gibt eine Härtefallregelung bei „unverhältnismäßiger Belastung“, die aber im Einzelfall geprüft werden muss [2].
References
[1] Barrierefreie Website 2025: Pflichten und Fristen | Aktion Mensch
Wenn sich ein Campingplatz in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 nicht an die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit von Webseiten hält, können rechtliche, wirtschaftliche und imagebezogene Konsequenzen drohen.
Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung:
🛑 Rechtliche Konsequenzen
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro können verhängt werden [2].
- Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber sind möglich.
- Unterlassungsklagen bei wiederholten Verstößen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
📉 Wirtschaftliche Nachteile
- Verlust potenzieller Kunden, insbesondere Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen.
- Schlechteres SEO-Ranking, da barrierefreie Seiten von Suchmaschinen bevorzugt werden.
- Höhere Kosten bei später Umsetzung, da technische Anpassungen unter Zeitdruck teurer werden können.
🧩 Image- und Reputationsschäden
- Unternehmen, die Barrierefreiheit ignorieren, wirken unzeitgemäß oder diskriminierend.
- Negative Wahrnehmung kann sich auf Buchungen und Weiterempfehlungen auswirken.
Gilt das auch für Campingplätze?
Ob ein Campingplatz konkret unter das BFSG fällt, hängt davon ab, ob er Produkte oder Dienstleistungen online vertreibt, z. B. Buchungssysteme, Online-Zahlungen oder digitale Kundenkommunikation. In vielen Fällen ist das der Fall – und damit ist auch die Website betroffen.
References
[1] Barrierefreie Website Pflicht 2025 - svaerm
[2] Barrierefreie Websites ab 2025: Was passiert, wenn Sie nicht handeln