Positiv für die Campingbranche: Immer mehr Wohnmobile in Deutschland zugelassen
Binnen sieben Jahren hat sich die Zahl der zugelassenen Wohnmobile in Deutschland mehr als verdoppelt! Gegenwärtig sind laut Kraftfahrtbundesamt mehr als 900.000 der Fahrzeuge sind derzeit bundesweit zugelassen. Besonders viele Wohnmobile sind im hohen Norden und tiefen Süden angemeldet. Mehr Wohnmobile bedeuten gleichzeitig auch mehr potenzielle Kunden für die Campingplätze.
Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) registriert schon seit rund 15 Jahren einen stetigen Aufwärtstrend. Zum einen ist dies bedingt durch die Tatsache, dass Camping einen Bedeutungswandel erfahren hat und nichts mehr mit dem Billigimage von früher zu tun hat. Im Kundenverhalten haben sich Entwicklungen wie der Wunsch nach individuellerem Reisen und engerem Kontakt mit der Natur der Branche ebenfalls mehr und mehr in den Fokus gestellt. Die Pandemie hat dies noch einmal verstärkt.
Die Verteilung von Wohnmobilen über Deutschland zeigt sich allerdings keineswegs gleichmäßig. Die meisten Wohnmobile im Verhältnis zur Bevölkerung sind ganz im Norden und im tiefen Süden angemeldet. Spitzenreiter ist der Zulassungsbezirk Schleswig-Flensburg mit 26,5 Wohnmobilen pro tausend Einwohner, gefolgt von Nordfriesland und Garmisch-Partenkirchen mit jeweils 25,5 Fahrzeugen pro tausend Einwohner. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 10,8 Wohnmobile pro tausend Einwohner.
In Bezug auf die Bundesländer belegt Schleswig-Holstein auch beim Wert für das ganze Bundesland mit 19,2 Wohnmobilen pro tausend Einwohner an der Spitze, auf Platz zwei steht Niedersachsen mit Wert 12,8, gefolgt von Bayern (12,7) und Baden-Württemberg (12,1). Auf Bundeslandebene bildet das LandBerlin das Schlusslicht mit 5,1 auf tausend Einwohner.
Im europäischen Vergleich führen die Niederlande die Statistik an. Hier kann bereits ein Campingfahrzeug (inklusive Caravans) auf nur 31 Einwohner verzeichnet werden.
Schleswig-Holstein glänzt mit sechs ADAC „Superplätzen“ und führender Campingqualität
Schleswig-Holstein setzt erneut Maßstäbe: Gleich sechs Campingplätze wurden vom ADAC mit der Auszeichnung „Superplatz 2024“ geehrt – der höchsten Anerkennung für Campingplätze in Europa. Damit ist Schleswig-Holstein im nationalen Vergleich Spitzenreiter & unterstreicht seinen Status als eine der führenden Campingregionen Deutschlands. Die prämierten Campingplätze sind:
- Camping- und Ferienpark Wulfener Hals (Fehmarn)
- Inselcamp Fehmarn (Fehmarn)
- Camping Miramar (Fehmarn)
- Campingplatz Strukkamphuk (Fehmarn)
- Ostseecampingplatz Familie Heide (Grömitz)
- Rosenfelder Strand Ostsee Camping (Rosenfelde)
Die „Superplatz“-Auszeichnung wird jährlich vom ADAC an Plätze vergeben, die in den Kategorien Ausstattung, Sauberkeit, Service, Freizeitangebot und Lage auf höchstem Niveau überzeugen. Schleswig-Holstein führt nicht nur bei der Anzahl der Superplätzen in Deutschland, sondern glänzt auch mit dem höchsten Sternedurchschnitt von 3,55 – ein weiteres Indiz für die herausragende Qualität der Campingplätze im nördlichsten Bundesland. „Die erneute Auszeichnung von sechs ‚Superplätzen‘ zeigt die enorme Qualität und Vielfalt der Campinglandschaft in Schleswig-Holstein. Unsere Plätze bieten Urlaubserlebnisse, die sowohl Stammgäste als auch neue Besucher begeistern“, so der Vorsitzende des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland – Landesverband Schleswig-Holstein, Gunnar Mehnert. Campingurlaub auf höchstem Niveau Die prämierten Plätze bieten vielfältige Möglichkeiten, die jeden Geschmack treffen – von Wassersport und familienfreundlichen Animationen bis hin zu Wellness und Erholung inmitten der Natur. Ob auf der Insel Fehmarn oder an der Ostseeküste, jeder Platz zeichnet sich durch seine einzigartige Lage und seine erstklassigen Angebote aus.
„Diese Auszeichnungen bestätigen unsere harte Arbeit und unser Engagement, unseren Gästen unvergessliche Urlaubserlebnisse zu bieten. Schleswig-Holstein hat sich als führendes Camping-Bundesland etabliert, und darauf sind wir stolz“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des BVCD-SH, Malte Riechey. Über den BVCD-SH Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland – Landesverband SchleswigHolstein e.V. (BVCD-SH) vertritt die Interessen der Campingplätze im Land zwischen den Meeren. Mit über 200 Mitgliedsbetrieben ist Schleswig-Holstein nicht nur ein campingstarkes Bundesland, sondern auch Vorreiter in Qualität und Service.
Fehmarn, den 29.11.2024, Pressemitteilung des BVCD Schleswig-Holstein
DZG: Gastwelt ist zweitgrößter privater Arbeitgeber Deutschlands
Pressemitteilung der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt, 29. Oktober 2024
Denkfabrik und Fraunhofer aktualisieren Wertschöpfungszahlen – Über sechs Millionen Menschen arbeiten bundesweit im Dienstleistungssektor
Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) hat zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) die Wertschöpfungszahlen für den Dienstleistungssektor Gastwelt aktualisiert. In Tourismus, Travel, Hospitality, Foodservice & Freizeitwirtschaft arbeiten demnach 6,185 Millionen Menschen, was einen Anteil von 13,5 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland entspricht. Die 250 000 Gastwelt-Unternehmen steuerten im Jahr 2023 zudem 453,1 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei, was elf Prozent entspricht. In beiden Rankings liegt die Gastwelt – nach dem produzierenden Gewerbe bzw. der Automobilindustrie – jeweils auf Platz 2. „Wir sind der zweitgrößte private Arbeitgeber des Landes und faktisch in jeder der 11 000 Gemeinden in Deutschland präsent. Die Gastwelt ist damit nicht nur wirtschaftlich ein Big Player, sondern durch ihre Flächenpräsenz auch für ein gutes gesellschaftliches Miteinander unverzichtbar“, so DZG-Präsident Gerhard Bruder.
Ausgangspunkt der aktualisierten Wertschöpfungsberechnung ist eine vom Fraunhofer IAO im Jahr 2022 veröffentlichte Grundlagenstudie im Auftrag der DZG, in der die Branchen Tourismus, Travel, Hospitality, Foodservice & Freizeitwirtschaft zu einem vernetzten Ökosystem (inklusive Zulieferer) zusammenfasst. Die Untersuchung präsentiert mit der 360° Gastwelt ein ganz neues Verständnis von „Gastlichkeit“ als gemeinsames, branchenübergreifendes Dienstleistungsprodukt. Bruder: „Wenn wir bislang über Gastlichkeit gesprochen haben, standen vor allem Reisende im Fokus. Gastlichkeit findet aber auch tagtäglich im Leben von uns allen statt – ob auf dem Weg zur Arbeit beim Bäcker oder im Coffeeshop, bei Events und Messen, in der Kantine zum Mittagessen, in Freizeitsparks, bei der Schul- und Krankenhausverpflegung, im Reisebüro oder eben in Hotels, Bars oder der Gastronomie.“ Laut Fraunhofer-Studie verbringe jeder Mensch bei uns im Land durchschnittlich 12 bis 15 Prozent seiner Lebenszeit in unserer Gastwelt und habe damit jede achte Minute einen Gastlichkeits-Touchpoint. „Die Arbeit unseres Dienstleistungssektors ist also kein ‚nice to have‘, sondern ein zentraler Eckpfeiler unseres ökonomischen Wohlstands und des sozialen Miteinanders. Die Gastwelt ist damit ohne Zweifel das #HerzUnsererGesellschaft“, betont Bruder.Durch neues „Big Picture“ auf Augenhöhe mit Automobilindustrie Neben den kumulierten Beschäftigungszahlen von 6,185 Millionen (3,195 Millionen direkt und 2,990 Millionen indirekt Beschäftigte) sowie einem BIP-Anteil von 453,1 Milliarden Euro (2021: 355,3 Milliarden Euro) aus 2023, wurden im vergangenen Jahr Investitionen von 36,3 Milliarden Euro durch Gastwelt-Unternehmen getätigt. In absoluten Zahlen ist das die zweithöchste Summe nach 2019 (40,5 Milliarden Euro). 82,2 Prozent des Gastwelt-Anteils am Bruttoinlandsprodukt geht auf „private Ausgaben“ (Leisure spending) zurück, während 17,8 Prozent auf den Geschäftsreisebereich (Business travel spending) entfielen. Die Gästeübernachtungen lagen im abgelaufenen Jahr mit 487,2 Millionen Übernachtungen „nur noch“ zwei Prozent unter dem Allzeithoch von 2019 (495,6 Millionen).
Methodische Hinweise: Die aufgeführten Daten beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2023 und basieren auf aktuellen Veröffentlichungen des World Travel & Tourism Council (WTTC), Statistischen Bundesamtes (Destatis) und DEHOGAs. Sie beinhalten direkte als auch indirekte Effekte.
Verschärfung der Pauschalreiserichtlinie wird für die Branche fatale Konsequenzen haben - Auch Campingplätze können betroffen sein
Berlin, 15. Mai 2024 (KC) – asr-Präsidentin Anke Budde war als Sachverständige der mittelständischen Tourismuswirtschaft, insbesondere der mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstalter, zur Sitzung des Ausschusses für Tourismus im Deutschen Bundestag eingeladen. Die Verbandsvorsitzende, die selbst ein Reisebüro besitzt und somit aktive Basisarbeit betreibt, nahm an der Anhörung zum Thema „Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie“ teil. Vorab übermittelte der asr Allianz Selbständiger Reiseunternehmen - Bundesverband e.V. (www.asr-berlin.de) seine Stellungnahme an den Ausschuss. Darin kritisiert der Verband, dass eine Verschärfung der Pauschalreiserichtlinie zu Kostensteigerungen und somit zu unvermeidlichen Preiserhöhungen der Urlaubsreisen führen wird.
„Preissensible Verbraucher werden dadurch gegebenenfalls Abstand von der Buchung einer Pauschalreise nehmen und Reiseleistungen als Einzelbuchungen mit deutlich geringerem Verbraucherschutz wählen“, heißt es in dem asr-Schreiben weiter. Zudem könnten Reiseveranstalter unter den aktuell im Rahmen der Evaluierung geplanten Verschärfungen des Gesetzes, insbesondere bei der Veranstalterhaftung, weniger oder gar keine Pauschalreisen mehr anbieten und nur noch auf das Angebot von Einzelleistungen setzen.
„Damit käme der aktuell in Deutschland noch relativ hohe, jedoch tendenziell sinkende Anteil von Pauschalreisen am gesamten Reisemarkt weiter unter Druck, womit das Ziel des erhöhten Verbraucherschutzes bei Reisen ad absurdum geführt wird, und das Gegenteil von der eigentlichen Zielsetzung erreicht wird“, warnt der asr. Zusätzliche Regulierungen und erhöhte Anforderungen würden generell den Marktzugang erschweren und sogar zur Schließung von Betrieben führen, sollten zukünftig auch Einzelleistungen mit zusätzlichen Auflagen versehen werden. Dieses würde auch die Infrastruktur in ländlichen Regionen durch den absehbaren Wegfall von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben und weiteren touristischen Arbeitgebern gefährden und die Abwanderung in Ballungsgebiete fördern. Im Detail geht der asr in seiner Stellungnahme auf folgende Schwerpunkte ein:
1. Angemessene Berücksichtigung globaler Ausnahmesituationen und Förderung von wirtschaftlicher Stabilität durch faire Risikoverteilung
2. Stornierung des Reisevertrags aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände
3. 3-Stunden-Regel: Auswirkungen auf den Verkauf von Einzelleistungen
4. Ansprüche des Reisenden – Geltendmachung
5. Neue Regeln für Kundenanzahlungen
6. Transparenzregister zur Insolvenzabsicherung
7. Umsetzung in nationales Recht
Der Verband appelliert eindringlich an die Gesetzgeber, in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Tourismusbranche nachvollziehbare und praktikable Lösungen zu erarbeiten. „Die derzeitigen Vorschläge der Kommission, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und kleine und mittelständische Reiseunternehmen gegenüber globalen Anbietern benachteiligen, müssen überdacht werden. Eine Revision der Pauschalreiserichtlinie sollte die Bedenken der Branche ernst nehmen, um die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der Pauschalreise zu erhalten und unnötige Preissteigerungen zu vermeiden, die letztendlich den Verbraucher belasten“, so die asr Forderung.
Die vom asr vorab an den Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages gesendete Stellungnahme ist abrufbar unter:
Tourismusausschuss-150524-Pauschalreiserichtlinie-asr.pdf (asr-berlin.de)
Über asr:
Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen ((https://asr-berlin.de) vertritt seit 1976 als strikt unabhängiger Bundesverband die Interessen von mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstaltern. Ziel des Verbands ist, eine möglichst große Vielfalt von Reisemittlern und Reiseveranstaltern auf dem Markt zu erhalten. Die Bandbreite von Umsätzen und Beschäftigungszahlen der inhabergeprägten, von großen Reisekonzernen unabhängigen Mitgliedsunternehmen variiert. Neben den jährlichen Mitgliederversammlungen veranstaltet der asr Tagungen und Seminare zu aktuellen Themen und arbeitet an branchenrelevanten Projekten. Unterstützt wird der asr Bundesverband e.V. von außerordentlichen und fördernden Mitgliedern aus der Tourismusbranche.
Nähere Informationen auf der neu gestalteten Website des asr unter www.asr-berlin.de.
Der Deutschlandtourismus macht sich auf, neue Kennzahlen zu finden
Neues Projekt im Rahmen von LIFT Transformation
Pressemitteilung des Deutschen Tourismusverbands
Berlin, 3. Juli 2024: Mit dem Ziel, nachhaltigen Tourismus in Deutschland zu fördern, startete am 1. Juli 2024 das Projekt „Nachhaltigkeit im Tourismus messen, kommunizieren und wertschätzen: Kennzahlenset für den Deutschlandtourismus“. Das Vorhaben entwickelt ein System von Indikatoren und Messmethoden und leistet gleichzeitig einen Beitrag dazu, die Kompetenzen bei Akteuren in Bezug auf Messung, Monitoring und Evaluation der Nachhaltigkeit des Tourismus zu verbessern.
Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes: „Ein gemeinsamer Datenstandard bildet eine grundlegende Voraussetzung, um die Entwicklung im Tourismus im Hinblick auf Nachhaltigkeit und einer zukünftigen Ausrichtung beurteilen zu können. Daher ist dieses Projekt so wichtig – anhand der verlässlichen Informationen können wir Fortschritte und Handlungsbedarfe einschätzen.“
Das Projekt wird – über die reine Konzeptionierung hinaus – konkret in die Umsetzung gehen, die Messansätze erproben und erste relevante Erkenntnisse liefern. In Workshops mit Tourismusdestinationen, statistischen Ämtern und Forschungsinstituten wird diskutiert, was genau erhoben werden muss, wie die Erhebung erfolgen kann, welche Anpassungen in bestehenden Erhebungsinstrumenten vorgenommen werden müssten und welche Kosten damit verbunden sind.
Bei den Erprobungen geht es nicht nur darum, Daten zu erheben, sondern vielmehr die Stolpersteine bei der Erfassung dieser Kernindikatoren zu identifizieren und konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Erkenntnisse werden dokumentiert und unterstützen Destinationen sowie Verantwortliche von Datenerhebungen bei der geplanten Überprüfung der Machbarkeit von Datenerhebungen.
Das Projekt „Nachhaltigkeit im Tourismus messen, kommunizieren und wertschätzen“ wird im Rahmen von LIFT Transformation durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Projektträger ist der Deutsche Tourismusverband, Projektpartner sind die Nachhaltigkeitsberatung und Kreativagentur reCET create.empower.transform., die gemeinnützige Beratungs- und Zertifizierungsorganisation TourCert mit der Excellenz Initiative Nachhaltige Reiseziele sowie die Hochschule München.
Ziele des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) für die Bundestagswahl im September 2025
Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) vertritt knapp eintausend Camping- und Wohnmobilstellplätze in Deutschland und setzt sich dafür ein, Camping als eine umweltfreundliche, nachhaltige und vielfältige Urlaubsform zu fördern. Camping gewinnt stetig an Beliebtheit, was sich in den letzten Jahren durch den Boom von Wohnmobilreisen und naturnahen Urlaubsformen eindrucksvoll gezeigt hat. Mittlerweile findet jede elfte touristische Übernachtung auf einem Campingplatz statt. Um diese Entwicklung langfristig zu unterstützen und den wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden, bedarf es klarer und unterstützender politischer Rahmenbedingungen.
Anlässlich der Bundestagswahl 2025 veröffentlicht der BVCD politische Ziele in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalisierung, dem Ausbau der Infrastruktur sowie der Bekämpfung des Fachkräftemangels, um das Potenzial der Campingbranche voll auszuschöpfen. Camping ist nicht nur ein Teil des deutschen Tourismus, sondern steht auch für verantwortungsvolles Reisen im Einklang mit der Natur und bietet dabei relevante wirtschaftliche Chancen für ländliche und strukturschwache Regionen. Dafür setzt sich der BVCD ein.
1. Nachhaltigkeit und Katastrophenmanagement
· Nachhaltigkeitsinitiative für Campingplätze: Ausbau von Förderprogrammen für umweltfreundliche und nachhaltige Campingplätze, einschließlich der Unterstützung bei der Umstellung auf erneuerbare Energien und nachhaltige Wassernutzung.
· Biodiversität auf Campingplätzen: Zusammenarbeit mit Institutionen und Firmen, die sich für den Erhalt bzw. die Verbesserung von Biodiversität auf Campingplätzen einsetzen
· Schaffung eines nationalen Förderfonds für ökologische Campingplätze: Unterstützung von Unternehmen, die in nachhaltige Infrastruktur wie Solarenergie, Recyclingmaßnahmen und umweltschonende Bauweisen investieren.
· Förderung klimafreundlicher Mobilität: Unterstützung von Initiativen, die den Zugang zu Campingplätzen durch umweltfreundliche Transportmittel wie E-Mobilität/ÖPNV verbessern.
· Katastrophenschutz auf Campingplätzen: Zusammenarbeit mit Behörden zur Verbesserung der Vorsorge für Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen und Brände, die zunehmend Campingplätze bedrohen.
2. Digitalisierung und Modernisierung
· Förderung der Digitalisierung auf Campingplätzen: Ausbau digitaler Infrastruktur wie schnelles Internet und verbesserte digitale Buchungs- und Bezahlsysteme sowie Property Managementsysteme. Diese Maßnahmen sollen den Gästen ein modernes und komfortables Campingerlebnis bieten.
· Technologische Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU): Bereitstellung von staatlichen Fördermitteln und Beratungsangeboten, um Digitalisierungsvorhaben für Campingbetriebe zu realisieren.
· Schaffung von Fördermitteln für regionale Modernisierungsprojekte: Insbesondere strukturschwache Regionen sollten durch gezielte Fördermittel unterstützt werden, um die touristische Infrastruktur zu verbessern und Arbeitsplätze zu schaffen.
3. Bekämpfung des Fachkräftemangels
· Bildungsoffensive für die Campingwirtschaft: Einführung gezielter Ausbildungsprogramme und staatlicher Förderung, um die Attraktivität von Arbeitsplätzen in der Campingbranche zu steigern. Dabei sollten auch Möglichkeiten für Quereinsteiger und Weiterbildungsangebote geschaffen werden.
· Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen: Ausbau von Kooperationen zwischen der Campingwirtschaft und Berufsschulen bzw. Hochschulen, um jungen Menschen Karrierechancen in der Tourismusbranche aufzuzeigen.
· Es braucht einen vereinfachten Zugang zu ausländischen Arbeitskräften, um dem akuten Fachkräftemangel in der Tourismus- und Campingbranche zu begegnen. Dies könnte durch eine Erweiterung der Fachkräftezuwanderung und die Vereinfachung von Visaverfahren für saisonale Arbeitskräfte erreicht werden. Programme zur Integration und Qualifizierung ausländischer Arbeitskräfte können speziell auf die Bedürfnisse der Tourismus- und Campingwirtschaft ausgerichtet werden.
4. Infrastruktur und Energie
· Unterstützung für mobile Tourismusformen: Förderung des Baus von Wohnmobilstellplätzen und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für neue Standorte. Der mobile Tourismus wächst, und es bedarf einer besseren Infrastruktur, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
· Modernisierung des Stromnetzes: Der BVCD fordert den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes, um den zukünftigen Anforderungen der Campingbranche gerecht zu werden. Viele Campingplätze stehen vor der Herausforderung, die wachsende Nachfrage nach Ladestationen für E-Fahrzeuge und die allgemeine Energieversorgung in Zeiten des Klimawandels zu bewältigen. Der Ausbau von Smart Grids, die Integration erneuerbarer Energien und die Bereitstellung von ausreichender Netzkapazität sind zentrale Punkte, um eine nachhaltige und stabile Energieversorgung zu sichern.
· Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV): Die Erreichbarkeit von Campingplätzen durch den ÖPNV muss verbessert werden. Der BVCD setzt sich dafür ein, dass Campingplätze verstärkt in regionale Verkehrsnetze eingebunden werden, um den Gästen eine umweltfreundliche Anreise ohne Auto zu ermöglichen. Dies könnte durch den Ausbau von Shuttle-Diensten, verbesserte Bus- und Bahnverbindungen oder durch Partnerschaften mit regionalen Verkehrsunternehmen erreicht werden.
· ÖPNV für Ausflugsverkehr: Eine weitere zentrale Forderung ist der Ausbau des ÖPNV-Netzes für Ausflugsziele in der Umgebung von Campingplätzen. Urlauber sollen die Möglichkeit haben, bequem und ohne eigenes Auto zu Sehenswürdigkeiten, Wandergebieten oder kulturellen Attraktionen zu gelangen. Der BVCD plädiert für die Einführung spezieller „Tourist Lines“ oder saisonaler Ausflugslinien, die gezielt touristische Ziele anfahren und so den Individualverkehr verringern.
· Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und E-Gespanne: Um die wachsende Zahl von E-Fahrzeugen zu bedienen, sollten Campingplätze und Verkehrsinfrastruktur vermehrt mit Ladestationen ausgestattet werden. Der BVCD fordert staatliche Unterstützung für den flächendeckenden Aufbau einer Ladeinfrastruktur, die nicht nur E-Autos, sondern auch E-Gespanne und Wohnmobile umfasst. Dies würde dazu beitragen, den Übergang zur E-Mobilität auch im Tourismusbereich zu fördern und den CO2-Fußabdruck zu verringern.
· Nachhaltiger Infrastrukturausbau: Der BVCD plädiert für eine ganzheitliche Strategie zur Integration von Nachhaltigkeit in die Infrastrukturentwicklung. Das bedeutet, dass neben den technischen Aspekten der Energieversorgung und Mobilität auch der Schutz der natürlichen Umgebung und die Erhaltung der Landschaft Vorrang haben sollten. Eine nachhaltige Entwicklung der Infrastruktur kann helfen, sowohl die Umwelt als auch den Tourismus langfristig zu schützen.
5. Anpassung der Campingregulierungen
· Entbürokratisierung der Campingwirtschaft: Vereinfachung von Regulierungen und Abbau bürokratischer Hürden für Campingunternehmer. Dies betrifft insbesondere Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Campingplätze und Stellplätze.
· Anpassung der Steuergesetzgebung für die Campingbranche: Einführung steuerlicher Anreize für Investitionen in nachhaltige und digitale Infrastrukturen auf Campingplätzen.
· Bekämpfung von Wildcamping: Der BVCD fordert verstärkte Maßnahmen gegen das zunehmend problematische Schwarzcamping, bei dem touristische Übernachtungen ohne geeignete Infrastruktur stattfinden. Dies führt zu erheblichen Umweltbelastungen, da es oft an sanitären Einrichtungen und Entsorgungsstellen mangelt. Der BVCD schlägt eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) vor, um klarere Regelungen zu schaffen und Schwarzcamping einzudämmen. Gleichzeitig sollte die Bereitstellung offizieller Stellplätze mit der notwendigen Infrastruktur ausgebaut werden, um den illegalen Alternativen entgegenzuwirken.
6. Enge Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesebene in der Tourismusförderung und bei Bauvorschriften
· Förderung regionaler Tourismusinitiativen: Zusammenarbeit mit Landesregierungen und regionalen Tourismusorganisationen sowie Unterstützung von Marketingkampagnen zur Förderung des Inlandstourismus, um regionale Campingplätze und Freizeitangebote wirtschaftlich zu stärken.Ziel ist es, das Bewusstsein für die Vielfalt und Attraktivität deutscher Campingplätze zu schärfen. Hierzu gehört auch die Förderung weniger bekannter Regionen, die während der Hauptsaison noch Kapazitäten haben, um den Tourismus gleichmäßiger zu verteilen und die Umwelt sowie die Infrastruktur zu entlasten.
· Harmonisierung von Bauvorschriften: Der BVCD setzt sich für eine Harmonisierung der Bauvorschriften zwischen den Bundesländern ein, um den Bau und die Modernisierung von Campingplätzen zu erleichtern. Unterschiedliche Regelungen auf Landesebene führen häufig zu Unsicherheiten und verzögern Investitionen. Eine bundesweit einheitliche Regelung für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze, insbesondere in Bezug auf Brandschutz, Sanitäreinrichtungen und Barrierefreiheit, könnte den Planungs- und Genehmigungsprozess beschleunigen.
· Förderung flexibler Bauvorschriften für innovative Campingmodelle: Der BVCD fordert eine Anpassung der Bauvorschriften, die den Bau von alternativen Unterkunftsformen wie Glamping, Tiny Houses oder autarken Campinglösungen erleichtert. Diese neuen Formen des naturnahen Tourismus sollten durch flexible und moderne Bauvorschriften gefördert werden, ohne dass umfangreiche bürokratische Hürden Investitionen hemmen.
· Flexiblere Regelungen für Mietunterkünfte: Die Nachfrage nach Mietobjekten wie Mobilheimen, Campingfässern oder Glampingzelten nimmt stetig zu, doch die derzeitigen baurechtlichen Vorgaben machen es den Betreibern oft schwer, diese Unterkünfte in Deutschland anzubieten. Der BVCD fordert für die Bundestagswahl 2025 eine Anpassung des Baurechts (insbesondere der Baunutzungsverordnung), um den Ausbau von Mietobjekten auf Campingplätzen zu erleichtern. Ziel ist es, Campingplätze wettbewerbsfähig zu halten und den Gästen eine größere Vielfalt an Übernachtungsmöglichkeiten zu bieten, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich umgesetzt wird.
7. Umsatzsteuer und ihre Wirkung auf den Campingtourismus
- Viele Campingplätze sind saisonale Betriebe, die in den Sommermonaten ihren Umsatz machen und im Winter das zur Verfügung stehende Geld investieren und so betriebswirtschaftlich auf Kurs bleiben. Hinzukommend sind viele kleine Betriebe meist als Familienbetriebe organisiert und investieren in moderaten Schritten. Eine Senkung der Umsetzsteuer auf Beherbergungsleistungen von 19 auf sieben Prozent hat den Betrieben ermöglicht, das zusätzliche Einkommen überwiegend in ihren Campingplatz zu investieren und somit nachhaltig die Qualität des touristischen Angebots zu verbessern. Der BVCD setzt sich deshalb für eine Beibehaltung der sieben Prozent ein.
- Fast alle Campingplätze bieten zudem ein gastronomisches Angebot an. Dieses ist gerade in den ländlichen Räumen eine wichtige Infrastruktur für die touristischen Gäste und die Einwohner. Leider beobachten wir weiterhin ein Gasthaus-Sterben, was Campingplatz-Gastronomen teils kompensieren können. Die Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf sieben Prozent auf Speisen und Getränke setzt Investitionsmöglichkeiten in Neu- oder Ersatzanschaffungen und Arbeitskräfte an und belebt den lokalen Wirtschaftskreislauf.
Die Zukunft der Campingwirtschaft in Deutschland bietet enormes Potenzial. Mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen kann Camping nicht nur weiterwachsen, sondern auch zu einem Vorbild für nachhaltigen und naturnahen Tourismus werden. Die Digitalisierung, die Modernisierung der Infrastruktur und der Ausbau von nachhaltigen Angeboten ermöglichen es, neue Zielgruppen anzusprechen und innovative Konzepte zu realisieren. Camping verkörpert eine Reisekultur, die Naturverbundenheit, Flexibilität und Erholung verbindet. Mit den hier formulierten Zielen für die Bundestagswahl 2025 blickt der BVCD e.V. optimistisch in die Zukunft und ist überzeugt, dass die Branche gemeinsam mit der Politik die Weichen für eine erfolgreiche und nachhaltige Weiterentwicklung des Campingtourismus in Deutschland stellen kann.
Berlin, im November 2024
Informationen zur Zusammenarbeit mit Booking.com
Am 13. Mai 2024 gab die Europäische Kommission bekannt, dass Booking.com die relevanten Schwellenwerte erfüllt, um als „Gatekeeper“ gemäß dem Digital Markets Act (DMA) bezeichnet zu werden.
Als Gatekeeper werden große digitale Plattformen definiert, die alle „Kernplattformdienste“ wie Online-Suchmaschinen, App-Stores und Messenger-Dienste bereitstellen. Diese Unternehmen haben:
• eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und sind in mehreren EU-Ländern aktiv
• eine starke Vermittlerposition, was bedeutet, dass sie eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbinden
• eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt, was bedeutet, dass ihre Position im Laufe der Zeit stabil war.
Als ausgewiesene Gatekeeper-Plattform hat Booking.com nun sechs Monate Zeit, bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen, wie zum Beispiel:
• Ermöglichung der Zusammenarbeit Dritter mit den eigenen Diensten des Gatekeepers in bestimmten spezifischen Situationen
• Ihren Geschäftsbenutzern den Zugriff auf die Daten ermöglichen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren
• Bereitstellung der Tools und Informationen für Unternehmen, die auf ihrer Plattform werben, damit Werbetreibende und Publisher ihre eigene unabhängige Überprüfung ihrer vom Gatekeeper gehosteten Anzeigen durchführen können
• ihren Geschäftsnutzern die Möglichkeit zu geben, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.
Gatekeeper-Plattformen dürfen nicht mehr:
• Vom Gatekeeper selbst angebotene Dienste und Produkte im Ranking günstiger behandeln als ähnliche Dienste oder Produkte, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden
• verhindern, dass Verbraucher sich mit Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen verbinden
• Benutzer daran hindern, vorinstallierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen
• Endnutzer außerhalb des zentralen Plattformdienstes der Gatekeeper zum Zweck gezielter Werbung verfolgen, ohne dass eine wirksame Einwilligung erteilt wurde.
Quelle: EFCO&HPA Sekretariat, Mai 2024
Wechsel der Geschäftsführung beim BVCD
Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) hat die Position des Geschäftsführers zum 01.02.2024 neu besetzt.
Prof. Dr. Frank Schaal wurde am 01.02.2024 neuer Geschäftsführer des BVCD und der BVCD Service GmbH. Schaal trat die Nachfolge von Christian Günther an, der den Verband nach mehr als sieben Jahren erfolgreicher Arbeit zum 31.03.2024 verlassen hat.
„Bereits vor meiner Zeit als Präsident des BVCD habe ich Christian Günther als engagierten und leidenschaftlichen Geschäftsführer erlebt. Er verfügt nicht nur über detailreiches Wissen, sondern auch über ein großes Netzwerk in der Camping- und Tourismusbranche." Im Namen des Präsidiums danken wir ihm sehr für seine langjährige Arbeit für den Bundesverband und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.“ So Stefan Zierke, Präsident des BVCD.
Schaal bringt umfangreiche Führungserfahrung in der Touristik mit, war unter anderem als Destinationsmanager im Bitburger Land tätig, arbeitete selbstständig im Regionalmanagement und erarbeitete dort Dorfentwicklungskonzepte für Eifler Gemeinden, bevor es ihn nach Berlin zog. Hier arbeitete er u.a. als Professor an der EBC Hochschule Tourismus Management.
„Ich bin sehr froh, dass wir mit Frank Schaal einen erfahrenen Touristiker gewonnen haben, der uns dabei helfen wird, nicht nur die Branche, sondern auch den Verband, fit für die Zukunft zu machen. Dafür bringt er die richtigen Voraussetzungen und den frischen Wind mit. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!“ erklärte Stefan Zierke, Präsident des BVCD, zum anstehenden Positionswechsel.
Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 t
Das Europäische Parlament hat im Rahmen der geplanten Novellierung der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen unter anderem für Reisemobile zugestimmt.
Die deutsche Caravaning-Industrie begrüßt diese Entscheidung. Eine Erweiterung auf 4,25 Tonnen bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen auch in Zukunft zugänglich zu machen.
Die genauen Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt.
Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten, und dies unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden.
Die europäische Caravaning-Industrie setzt sich über ihren Dachverband "European Caravan Federation" (ECF) seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf 4,25 Tonnen für alle Reisemobile ein. Einfache, verbraucherfreundliche Regelungen sind notwendig, um den Menschen einen klima- und familienfreundlichen sowie sicheren Urlaub zu ermöglichen. Eine technologieoffene Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen wird auch der regionalen Entwicklung dienen und einen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Nachhaltigkeitsziele leisten.
Pressekontakt:
Marc Dreckmeier
Leiter Marketing & PR
Tel: +49 69 704039-18
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