Brandschutz auf Campingplätzen
Der Brandschutz auf Campingplätzen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit der Gäste und die Unversehrtheit des Geländes zu gewährleisten. Hier sind die wesentlichen Aspekte, die sichergestellt sein müssen:
1. Allgemeine Brandschutzvorkehrungen:
- Brandschutzordnung: Es sollte eine klare und für alle Gäste einsehbare Brandschutzordnung vorhanden sein, die Verhaltensregeln im Brandfall und Maßnahmen zur Brandverhütung enthält.
- Feuerlöscher: In ausreichender Anzahl und gut zugänglich müssen geeignete Feuerlöscher vorhanden sein. Die Standorte der Feuerlöscher müssen deutlich gekennzeichnet und die Funktionstüchtigkeit regelmäßig überprüft werden.
- Brandmeldeeinrichtungen: Abhängig von der Größe und Beschaffenheit des Campingplatzes können Brandmeldeanlagen erforderlich sein, insbesondere in Gemeinschaftsgebäuden.
- Flucht- und Rettungswege: Es müssen ausreichend breite und gut gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege vorhanden sein, die im Notfall schnell und sicher ins Freie führen. Diese Wege dürfen nicht verstellt werden.
- Notbeleuchtung: In Gemeinschaftsgebäuden und entlang wichtiger Fluchtwege muss eine funktionierende Notbeleuchtung vorhanden sein, die bei Stromausfall die Orientierung ermöglicht.
- Löschwasserversorgung: Eine ausreichende Löschwasserversorgung muss sichergestellt sein, beispielsweise durch Hydranten oder andere geeignete Entnahmestellen.
- Zufahrtswege für Feuerwehr: Die Zufahrtswege zum Campingplatz und innerhalb des Geländes müssen für Feuerwehrfahrzeuge jederzeit befahrbar sein und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse blockiert werden.
2. Spezifische Anforderungen für Stellplätze:
- Abstände: Zwischen den einzelnen Stellplätzen (für Zelte, Wohnwagen, Mobilheime) müssen ausreichend große Abstände eingehalten werden, um eine Brandausbreitung zu verhindern. Die genauen Abstandsregelungen können je nach Landesbauordnung und den spezifischen Gegebenheiten des Campingplatzes variieren.
- Sichere Aufstellung: Wohnwagen und Mobilheime müssen so aufgestellt werden, dass Fluchtwege nicht behindert werden und ein ausreichender Abstand zu benachbarten Einheiten gewährleistet ist.
- Umgang mit Gas: Bei der Nutzung von Flüssiggasflaschen müssen die geltenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden (z.B. sichere Aufstellung, regelmäßige Prüfung der Anlagen). Die neue Verpflichtung zur Gasprüfung alle zwei Jahre für Campingfahrzeuge ist hierbei relevant.
- Elektrische Anlagen: Elektrische Anlagen in den Stellplätzen und in den Fahrzeugen müssen fachgerecht installiert und regelmäßig gewartet werden, um Brandgefahren durch Kurzschlüsse oder Überlastung zu vermeiden.
- Offenes Feuer: Offenes Feuer (Lagerfeuer, Grillen) darf nur an ausgewiesenen und gesicherten Stellen unter Beachtung der geltenden Vorschriften erlaubt sein.
3. Pflichten des Betreibers:
- Der Betreiber des Campingplatzes ist für die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen verantwortlich.
- Er muss regelmäßige Kontrollen durchführen und Mängel unverzüglich beseitigen.
- Das Personal muss im Bereich Brandschutz geschult sein und im Notfall angemessen reagieren können.
- Die Brandschutzordnung muss den Gästen zugänglich gemacht werden.
4. Pflichten der Gäste:
- Die Gäste sind verpflichtet, die Brandschutzordnung des Campingplatzes zu beachten.
- Sie müssen sorgfältig mit Feuer und brennbaren Materialien umgehen.
- Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
- Mängel an den Brandschutzeinrichtungen sollten dem Betreiber gemeldet werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auf Campingplätzen ein umfassendes Brandschutzkonzept implementiert sein muss, das sowohl bauliche und technische Maßnahmen als auch organisatorische Vorkehrungen und die Sensibilisierung von Betreibern und Gästen umfasst. Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen ist dabei unerlässlich, um ein sicheres Urlaubsumfeld zu gewährleisten.
Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen zu den geltenden Brandschutzbestimmungen an die zuständigen lokalen Behörden (z.B. Bauaufsichtsamt, Feuerwehr) zu wenden, da die Anforderungen je nach Bundesland und den individuellen Gegebenheiten des Campingplatzes variieren können.
Feuerstättenschaupflicht
Es kann sein, dass sich der Schornsteinfeger auf den Campingplätzen meldet. Eine Anfrage bezüglich der Feuerstättenschaupflicht für dauerhaft abgestellte Wohnwagen auf dem Campinggelände - also auch bei Dauercampern - ist ggfs. möglich. Die Information bedarf einer differenzierten Betrachtung.
Sachlage: Zur Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO):
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt die Überprüfung von Feuerstätten und Abgasanlagen in Deutschland. Ziel ist es, die Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten sowie den Schutz vor Kohlenmonoxidvergiftungen sicherzustellen.
Anwendung auf Wohnwagen:
Ob diese Verordnung jedoch auf dauerhaft abgestellte Wohnwagen auf einem Campingplatz Anwendung findet, ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Feuerstätten im Wohnwagen: Verfügen die dauerhaft abgestellten Wohnwagen Ihrer Mitglieder über fest installierte Feuerstätten wie Heizungen oder Kochfelder, die an eine Abgasanlage angeschlossen sind?
- Art der Feuerstätte: Handelt es sich um raumluftabhängige oder raumluftunabhängige Feuerstätten? Raumluftunabhängige Feuerstätten beziehen die Verbrennungsluft von außen und leiten die Abgase ebenfalls nach außen. Raumluftabhängige Feuerstätten nutzen die Raumluft für die Verbrennung.
- Dauerhafte Stilllegung: Sind die Feuerstätten in den Wohnwagen dauerhaft stillgelegt und die entsprechenden Zuleitungen (z.B. Gas) fachgerecht verschlossen?
Auszug aus der KÜO:
Gemäß § 1 Absatz 3 der KÜO sind unter anderem folgende Anlagen von der Kehr- und Überprüfungspflicht ausgenommen:
- Anlagen, die dauerhaft stillgelegt sind, wenn die Anschlussöffnungen für Feuerstätten an der Abgasanlage dichte Verschlüsse aus nicht brennbaren Stoffen haben und bei Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe die Gaszufuhr durch Verschluss der Gasleitungen dauerhaft unterbunden ist und eine Mitteilung über die dauerhafte Stilllegung an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger erfolgt ist.
- Heizgaswege von betriebsbereiten, jedoch dauernd unbenutzten Anlagen, sofern es sich bei der Feuerstätte nicht um einen offenen Kamin handelt.
Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen:
- Bestandsaufnahme: Erfassen Sie, welche Arten von Feuerstätten in den dauerhaft abgestellten Wohnwagen Ihrer Mitglieder vorhanden sind und ob diese in Betrieb sind oder dauerhaft stillgelegt wurden.
- Gespräch mit dem Schornsteinfeger: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem neuen Schornsteinfeger. Erklären Sie die Situation und bitten Sie um eine Begründung, warum er die Überprüfung für notwendig hält, insbesondere im Hinblick auf die dauerhafte Abstellung der Wohnwagen. Verweisen Sie auf die genannten Ausnahmen in der KÜO.
- Information an die Mitglieder: Informieren Sie Ihre Mitglieder über die Anfrage des Schornsteinfegers und bitten Sie um Auskunft bezüglich der Feuerstätten in ihren Wohnwagen.
- Einholung einer unabhängigen Stellungnahme: Bei Unklarheiten oder wenn der Schornsteinfeger auf seiner Forderung besteht, kann es ratsam sein, eine unabhängige Stellungnahme von der zuständigen Schornsteinfegerinnung oder einer Verbraucherberatung einzuholen. Diese können die Sachlage prüfen und Ihnen eine fundierte Auskunft geben.
Zur Gasprüfung:
Die von Ihnen erwähnte Gasprüfung (meist nach DVGW-Arbeitsblatt G 607) ist eine separate Prüfung, die die Sicherheit von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (Wohnwagen und Wohnmobilen) betrifft. Diese Prüfung ist seit dem 19. Juni 2025 für alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre verpflichtend. Sie dient der Überprüfung der Dichtheit der Anlage und der einwandfreien Funktion der Geräte. Diese Gasprüfung ist unabhängig von der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger.
Fazit:
Es ist ungewöhnlich, dass dauerhaft abgestellte Wohnwagen auf einem Campingplatz einer regelmäßigen Feuerstättenschau unterliegen sollen, insbesondere wenn die Feuerstätten stillgelegt sind. Die KÜO sieht hier unter Umständen Ausnahmen vor. Es ist wichtig, die genauen Umstände zu klären und gegebenenfalls eine unabhängige Bewertung einzuholen. Die Gasprüfung ist jedoch eine separate und nunmehr verpflichtende Maßnahme für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen.