Themenfokus Grundsteuer

Die Neuberechnung der Grundsteuer im Jahr 2025 stellt für Betreiber von Campingplätzen eine wichtige Veränderung dar, die es zu beachten gilt. Hier sind einige der wichtigsten Punkte.

Warum die Änderung?

  • Verfassungswidrigkeit: Das bisherige System der Grundsteuerberechnung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
  • Neue Berechnungsmethode: Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Bodenrichtwerte und Gebäudewerte berechnet.


Was bedeutet das für Campingplatzbetreiber?

  • Höhere oder niedrigere Steuerlast: Die neue Berechnung kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Senkung der Grundsteuer führen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Lage des Campingplatzes, der Größe der Grundstücke und der Beschaffenheit der Gebäude.
  • Individuelle Prüfung: Jeder Campingplatzbetreiber muss seine individuelle Situation prüfen lassen. Es ist wichtig, die neuen Bescheide sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
  • Mehr Aufwand: Die Neuberechnung der Grundsteuer ist mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand verbunden. Campingplatzbetreiber müssen die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und die Berechnungen überprüfen lassen.


Was sollten Campingplatzbetreiber tun?

  • Informationen einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Steuerberater über die genauen Auswirkungen der neuen Grundsteuer auf Ihren Campingplatz.
  • Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, die für die Neuberechnung benötigt werden.
  • Bescheide prüfen: Überprüfen Sie die neuen Bescheide sorgfältig auf Richtigkeit.
  • Bei Bedarf Einspruch einlegen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Berechnung fehlerhaft ist, können Sie Einspruch einlegen.
  • Langfristige Planung: Bereiten Sie sich auf die neuen Steuerzahlungen vor und passen Sie Ihre Finanzplanung gegebenenfalls an.


Zusätzliche Hinweise:

  • Beratung durch Experten: Es empfiehlt sich, sich von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen.
  • Vergleich mit anderen Betrieben: Tauschen Sie sich mit anderen Campingplatzbetreibern aus, um Erfahrungen und Informationen auszutauschen.

 
Zur Info: Der BVCD bzw. dessen Rechtsberatung kann hier nicht beratend zur Verfügung stehen, da es sich bei den jeweiligen Entscheiden um Einzelfall-Entscheidungen handelt. Bitte gehen Sie die Thematik gemeinsam mit Ihrem Steuerberaterbüro an.